Gesetzlich geschützte Biotope nach § 62 Landschaftsgesetz
In Bielefeld gibt es 306 Biotope, die aufgrund ihrer Natürlichkeit und des Artenvorkommens von den Landesdienststellen erfasst wurden und geschützt sind, ohne dass es eines förmlichen Verfahrens bedarf. Die Flächen, die in der Regel extensiv oder gar nicht bewirtschaftet werden, stehen überwiegend im Eigentum von Landwirten oder im Eigentum der Stadt.
Um festzustellen, wer als Eigentümer betroffen ist, bestehen zwei Möglichkeiten:
Warum gibt es gesetzlich geschützte Biotope?
Welche gesetzlich geschützten Biotope gibt es in Bielefeld?
Wie wurden die gesetzlich geschützten Biotope erfasst und abgegrenzt?
Wie dürfen gesetzlich geschützte Biotope genutzt werden?
Wo erhalte ich weitere Auskünfte?
Um festzustellen, wer als Eigentümer betroffen ist, bestehen zwei Möglichkeiten:
- Digitalen Umweltatlas sind Karten veröffentlicht, die die mit dem Landesumweltamt abgestimmten Gebietsabgrenzungen und eine Beschreibung enthalten.
- Ferner liegen die Karten im Umweltamt, Ravensberger Straße 12, zur
Einsicht und Erläuterung aus. Termine können telefonisch unter 0521 / 51-6905 oder 0521 / 51-3771 vereinbart werden.
Warum gibt es gesetzlich geschützte Biotope?

Biotope sind Lebensräume wildlebender Tiere und Pflanzen. Viele in unserer Landschaft noch vorkommende, naturnahe Biotope sind direkt oder indirekt zum Beispiel durch Bebauung, Nutzungsintensivierung, Nährstoffeinträge oder Entwässerungsmaßnahmen gefährdet.
Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber bestimmte Biotoptypen unter einen gesetzlichen Schutz gestellt. In Nordrhein-Westfalen erfolgt diese direkte Unterschutzstellung der Biotope durch den § 62 des Landschaftsgesetzes.
Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber bestimmte Biotoptypen unter einen gesetzlichen Schutz gestellt. In Nordrhein-Westfalen erfolgt diese direkte Unterschutzstellung der Biotope durch den § 62 des Landschaftsgesetzes.
Welche gesetzlich geschützten Biotope gibt es in Bielefeld?
Im Bielefelder Stadtgebiet wurden 306 gesetzlich geschützte Biotope mit einer Gesamtfläche von 518 Hektar vom Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) kartiert.
61 Prozent der gesetzlich geschützten Biotope liegen in Naturschutzgebieten.
Die größten und bekanntesten § 62 Biotope in Bielefeld sind die Rieselfelder Windel mit ihren Feucht- und Nasswiesen, Röhrichten und Stillgewässern sowie der Flugplatz Bielefeld (Windelsbleiche) mit seinen Magerweiden, Trockenrasen und Heideflächen mit insgesamt 54 Hektar.
Karten und Sachdaten der gesetzlich geschützten Biotope in Bielefeld können im Digitalen Umweltatlas eingesehen werden.
Übersicht der in Bielefeld vorkommenden § 62-Biotoptypen
- Fließende Gewässer (natürlich oder naturnah)
- Stehende Binnengewässer (natürlich oder naturnah)
- Sümpfe
- Röhrichte
- seggen- und binsenreiche Nasswiesen
- Quellbereiche
- offene Binnendünen
- Zwergstrauch-, Ginster- und Wacholderheiden
- artenreiche Magerwiesen und -weiden
- Trockenrasen
- Buchenwälder auf trockenwarmen Standorte
- Bruch- und Sumpfwälder
- Auwälder
61 Prozent der gesetzlich geschützten Biotope liegen in Naturschutzgebieten.
Die größten und bekanntesten § 62 Biotope in Bielefeld sind die Rieselfelder Windel mit ihren Feucht- und Nasswiesen, Röhrichten und Stillgewässern sowie der Flugplatz Bielefeld (Windelsbleiche) mit seinen Magerweiden, Trockenrasen und Heideflächen mit insgesamt 54 Hektar.
Karten und Sachdaten der gesetzlich geschützten Biotope in Bielefeld können im Digitalen Umweltatlas eingesehen werden.
Wie wurden die gesetzlich geschützten Biotope erfasst und abgegrenzt?

Die Kartierung der gesetzlich geschützten Biotope wird in Nordrhein-Westfalen gemäß § 62 Abs. 3 Landschaftsgesetz durch das LANUV durchgeführt.
Nach der Kartieranleitung werden diejenigen Biotope erfasst, die entweder eine natürliche Entstehungsgeschichte (als vom Menschen nicht oder wenig beeinflusst) besitzen oder die sich als Folge der bestehenden oder der historischen land- und forstwirtschaftlichen Nutzung entwickelt haben. Biotope, die aufgrund anderer Landnutzungsformen entstanden sind oder geschaffen wurden, werden nur dann erfasst, wenn die ursprüngliche Nutzungsbestimmung aufgegeben wurde.
Bei der Erfassung der geschützten Biotope sind die charakteristischen Ausprägungen der Biotope zu beachten. Im Rahmen des Kartierdurchganges werden Mindest- bzw. Bagatellgrößen als Orientierungswerte zu Grunde gelegt. Hierbei handelt es sich um funktional begründete Richtgrößen, die bei guter und typischer Ausbildung oder zur Sicherung der naturräumlichen Repräsentanz unterschritten werden können. Biotopkomplexe aus mehreren, direkt aneinandergrenzenden § 62-Biotoptypen werden kartiert, wenn zumindest ein Biotoptyp als zusammenhängende Fläche oder in der Summe mehrere aneinandergrenzender Teilflächen die vorgeschriebene Mindestflächengröße erreicht.
Die LANUV grenzt die von ihr erfassten Biotope in Karten im Maßstab 1 : 5.000 eindeutig ab. In Bielefeld fand die Kartierung im Wesentlichen in den Jahren 2001 und 2003 statt und wurde aufgrund der Änderung des Landschaftsgesetzes im Jahr 2007 überarbeitet.
Nach der Kartieranleitung werden diejenigen Biotope erfasst, die entweder eine natürliche Entstehungsgeschichte (als vom Menschen nicht oder wenig beeinflusst) besitzen oder die sich als Folge der bestehenden oder der historischen land- und forstwirtschaftlichen Nutzung entwickelt haben. Biotope, die aufgrund anderer Landnutzungsformen entstanden sind oder geschaffen wurden, werden nur dann erfasst, wenn die ursprüngliche Nutzungsbestimmung aufgegeben wurde.
Bei der Erfassung der geschützten Biotope sind die charakteristischen Ausprägungen der Biotope zu beachten. Im Rahmen des Kartierdurchganges werden Mindest- bzw. Bagatellgrößen als Orientierungswerte zu Grunde gelegt. Hierbei handelt es sich um funktional begründete Richtgrößen, die bei guter und typischer Ausbildung oder zur Sicherung der naturräumlichen Repräsentanz unterschritten werden können. Biotopkomplexe aus mehreren, direkt aneinandergrenzenden § 62-Biotoptypen werden kartiert, wenn zumindest ein Biotoptyp als zusammenhängende Fläche oder in der Summe mehrere aneinandergrenzender Teilflächen die vorgeschriebene Mindestflächengröße erreicht.
Die LANUV grenzt die von ihr erfassten Biotope in Karten im Maßstab 1 : 5.000 eindeutig ab. In Bielefeld fand die Kartierung im Wesentlichen in den Jahren 2001 und 2003 statt und wurde aufgrund der Änderung des Landschaftsgesetzes im Jahr 2007 überarbeitet.
Wie dürfen gesetzlich geschützte Biotope genutzt werden?
In der Regel kann eine solche Fläche weiterhin so genutzt werden wie bisher, da durch die meist extensive Nutzung ist der Lebensraum entstanden beziehungsweise erhalten geblieben.
Es müssen aber alle Maßnahmen unterbleiben, die zu einer erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigung oder einer Zerstörung des Biotops führen können. Im Zweifelsfall sollte sich der jeweilige Eigentümer oder Nutzer vor einem Wechsel in der Nutzung oder der Durchführung einer Maßnahme bei der unteren Landschaftsbehörde über die Zulässigkeit erkundigen.
Zum Schutz der Biotope sind unter anderem nicht gestattet:
das Beschädigen, Zerstören der vorhandenen Vegetation,
das Errichten baulicher Anlagen sowie das Versiegeln von Flächen,
das Ablagern oder Aufbringen von Stoffen oder Gegenständen
das Verändern der Bodengestalt durch Aufschütten, Verfüllen, oder Abgraben
das Anlegen oder Verändern von Gewässern
das Verändern des Wasserhaushaltes der Biotope,
das Anwenden von Pflanzenschutzmitteln und das die Änderung von Art und Umfang der bisherigen Düngung
das Überführen von Brachen, Grünland oder landwirtschaftlich extensiv bewirtschafteten Flächen in eine Intensivnutzung sowie das Umbrechen und das Roden von Flächen,
das Anlegen von Kahlhieben über 0,3 Hektar Größe (ausgenommen Saum- und Femelhiebe) und das Umbrechen von Waldboden,
das Wiederaufforsten mit nicht heimischen und standortgerechten Baumarten,
Für die naturschutzgerechte Bewirtschaftung gesetzlich geschützter Biotopen können unter bestimmten Voraussetzungen finanzielle Zuwendungen im Rahmen des Vertragsnaturschutzes über das Kulturlandschaftsprogramm (KULAP) der Stadt Bielefeld beantragt werden. Auskunft hierzu erteilen Herr Althaus, Tel. 0521/51 3313 und Herr Worms, Tel. 0521/51 2962 sowie Frau Sölken, Tel. 0521/51 8534 und Frau Köppe. Tel. 0521/51 6543. Landwirte können sich auch bei der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, Kreisstelle Herford - Bielefeld, Ravensberger Straße 6 in 32051 Herford über die Fördermöglichkeiten bei der Bewirtschaftung informieren und beraten lassen.
Es müssen aber alle Maßnahmen unterbleiben, die zu einer erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigung oder einer Zerstörung des Biotops führen können. Im Zweifelsfall sollte sich der jeweilige Eigentümer oder Nutzer vor einem Wechsel in der Nutzung oder der Durchführung einer Maßnahme bei der unteren Landschaftsbehörde über die Zulässigkeit erkundigen.
Zum Schutz der Biotope sind unter anderem nicht gestattet:
Für die naturschutzgerechte Bewirtschaftung gesetzlich geschützter Biotopen können unter bestimmten Voraussetzungen finanzielle Zuwendungen im Rahmen des Vertragsnaturschutzes über das Kulturlandschaftsprogramm (KULAP) der Stadt Bielefeld beantragt werden. Auskunft hierzu erteilen Herr Althaus, Tel. 0521/51 3313 und Herr Worms, Tel. 0521/51 2962 sowie Frau Sölken, Tel. 0521/51 8534 und Frau Köppe. Tel. 0521/51 6543. Landwirte können sich auch bei der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, Kreisstelle Herford - Bielefeld, Ravensberger Straße 6 in 32051 Herford über die Fördermöglichkeiten bei der Bewirtschaftung informieren und beraten lassen.
Wo erhalte ich weitere Auskünfte?
Das Umweltamt hat ein detailliertes
Informationsblatt zu gesetzlich geschützten Biotopen in Bielefeld herausgegebenen. Es ist erhältlich im Umweltamt, Ravensberger Straße 12, Raum 299.
Bei weiteren Fragen zu den gesetzlich geschützten Biotopen in Bielefeld gibt das Umweltamt gerne weitere Auskünfte.
» Ansprechpartner
Bei weiteren Fragen zu den gesetzlich geschützten Biotopen in Bielefeld gibt das Umweltamt gerne weitere Auskünfte.
» Ansprechpartner
| Frau Iserlohn-Grafen | Herr Großmann |
| Tel. 0521/51 3771 | Tel. 0521/51 6905 |

