Fauna Flora Habitat
NATURA 2000 - Europäisches Netzwerk für den Naturschutz
Uhu aus dem Teutoburger Wald - Art europäischer Bedeutung
Die Mitgliedsstaaten der EU haben sich bereits 1992 über die sogenannte Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) verpflichtet unter der Bezeichnung NATURA 2000 ein europaweites zusammenhängendes Netz besonderer Schutzgebiete einzurichten. Dieses Netz umfasst Gebiete mit natürlichen Lebensräumen oder Vorkommen von Arten mit europäischer Bedeutung sowie Gebiete nach der Vogelschutzrichtlinie.
» Gebietsmeldung
Das Land Nordrhein-Westfalen hat im Jahr 2000 die Meldung von Gebieten für das europäische Netzwerk NATURA 2000 über Berlin nach Brüssel abgeschlossen. Insgesamt wurden 490 FFH-Gebiete und 15 EG-Vogelschutzgebiete mit einer Gesamtgröße von 228.000 Hektar, das sind 6,7 Prozent der Landesfläche (das ist etwa die 8,85 fache Größe der Stadt Bielefeld), gemeldet. Für das Stadtgebiet von Bielefeld sind dies:
- die Sparrenburg (etwa sechs Hektar) aufgrund des Vorkommens von Arten von gemeinschaftlichem Interesse (Bechsteinfledermaus, Teichfledermaus) und
- Teile des Teutoburger Waldes (1009 Hektar) unter der Bezeichnung „Östlicher Teutoburger Wald” aufgrund von Lebensräumen von gemeinschaftlichem Interesse ( insbesondere Waldmeister-Buchenwald, Hainsimsen-Buchenwald, Kalkmagerrasen).
» Konsequenzen der Gebietsmeldung
Mit der Meldung der FFH-Gebiete besteht die Verpflichtung, eine Verschlechterung dieser Gebiete zu verhindern. Das bedeutet, dass alle Vorhaben und Planungen, die möglicherweise zu einer Verschlechterung des Zustandes dieser Gebiete führen können, nunmehr auf ihre Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen für diese Gebiete geprüft werden müssen. Ferner müssen diese Gebiete rechtlich gesichert werden.
Die offiziellen Kurzbeschreibungen der FFH-Gebiete in NRW wie auch die ausführlichen Standarddatenbögen und Karten finden Sie auf den Seiten des

