Vertragsnaturschutz im Kulturlandschaftsprogramm
Zusammenarbeit zwischen Landwirtschaft und Naturschutz
Das Bielefelder Kulturlandschaftsprogramm bietet Landwirtinnen und Landwirten eine finanzielle Förderung für die naturschutzgerechte Bewirtschaftung von Grünland und Ackerrandstreifen sowie für die Pflege von schutzwürdigen Biotopen und Streuobstwiesen.
Die heimische Landwirtschaft hat das Gesicht unserer Landschaft über Jahrhunderte mit gestaltet. Sie ist aber in den letzten Jahrzehnten unter den Druck geraten, Lebensmittel immer preiswerter herzustellen. Das führt dazu, dass immer größere Erträge auf immer kleinerer Fläche erzielt werden müssen. Darunter leidet die Artenvielfalt erheblich.

Der Bielefelder Vertragsnaturschutz hat das Ziel, die Lebensräume von gefährdeten Tieren und Pflanzen sowie die Standorte schutzwürdiger Biotope zu erhalten oder zu verbessern. Außerdem soll die Landwirtschaft bei der Flächenextensivierung unterstützt werden. Dazu werden auf freiwilliger Basis mit Landwirten und Landwirtinnen Bewirtschaftungsverträge geschlossen. Da bei der extensiven Bewirtschaftung Ertragseinbußen entstehen können, wird ein Ausgleichsbetrag entsprechend den Förderrichtlinien des Landes NRW und der Europäischen Union gezahlt.
Grundsätze im Kulturlandschaftsprogramm
- Die Teilnahme ist freiwillig; Grundlage ist ein Antragsverfahren
- Förderberechtigt sind Landwirte/Landwirtinnen und sonstige Landbewirtschafter/Landbewirtschafterinnen
- Die Flächen müssen in der
Flächenkulisse liegen
- Vertragslaufzeit ist fünf Jahre; jeweils beginnend zum 1. Juli eines Jahres
Angeboten werden Bewirtschaftungspakete für die
- extensive Nutzung von Grünland ohne Düngung oder nur mit Festmist
- Pflege und Ergänzungspflanzung von Streuobstwiesen
- Pflege von Hecken
- Pflege von Sonderbiotopen wie Heide, Kalkmagerrasen oder Nasswiesen
- naturschutzgerechte Nutzung von Ackerrandstreifen, Ackerstreifen oder -flächen
Die konkrete finanzielle Förderung ist abhängig von dem jeweils gewählten
Für die Pflege von Grünland wird in der Regel ein Ausgleichsbetrag zwischen 200 und 380 Euro pro Hektar und Jahr gezahlt. Die Ausgleichsbeträge werden zu einem überwiegenden Anteil aus Landes- und EU-Mitteln und zu einem geringen Anteil aus dem städtischen Haushalt finanziert.
In Bielefeld werden rund 360 Hektar im Vertragsnaturschutz bei 91 laufenden Verträgen von Landwirten und Landwirtinnen bewirtschaftet (Stand: 1. Juli 2008). Von dem Programm profitieren Landwirtschaft und Naturschutz gleichermaßen. Es fördert eine artenreiche Flora und Fauna in unserer Kulturlandschaft und sorgt dafür, dass sich die extensive Bewirtschaftung von Flächen für die Landwirtschaft betriebswirtschaftlich besser rechnet.
Weitere Informationen
Ansprechpartner im Umweltamt
Sollten Sie Interesse an einem Fachberatungsgespräch haben, melden Sie sich bitte beim Umweltamt der Stadt Bielefeld. Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen beraten Sie über die speziellen Angebote und Konditionen des Bielefelder Vertragsnaturschutzes.
» Für den Bielefelder Süden:
Herr Althaus
Tel. 0521 51-3313
Mobil 0152-22902147
» Für den Bielefelder Norden:
Herr Worms
Tel. 0521 51-2962
Mobil 0152-22902140
» Für Streuobstwiesen und Ackerrandstreifen im gesamten Stadtgebiet:
Frau Dannecker
Tel. 0521 51-3548 (Montag bis Mittwoch)
» Auskünfte zur finanziellen Abwicklung der Förderung:
Frau Sölken
Tel. 0521 51-8534
Frau Köppe
Tel. 0521 51-6543

