Elektroschrott
Seit Inkrafttreten des Elektrogesetzes im März 2006 können viele elektrische und elektronische Altgeräte über kommunale Sammelstellen kostenlos entsorgt werden. Der Umweltbetrieb nimmt Altgeräte auf den drei Wertstoffhöfen entgegen. Auch Lieferanten nehmen Geräte in der Regel zurück.
Finanziert wird dieses System über die Hersteller. Die Rücknahme umfasst die Logistik ab Sammelstelle sowie die spätere Verwertung. Eine Nachweispflicht entsteht für den Erzeuger nicht, obgleich es sich zum überwiegenden Teil um gefährlichen Abfall handelt.
Dieses System gilt für mobile elektrische und elektronische Geräte, die sowohl im Privathaushalt, als auch im Gewerbe anzutreffen sind. Welche das sind, zeigt beispielhaft die
Geräteliste.
Nicht eingeschlossen sind Altgeräte, die ausschließlich dem gewerblichen, industriellen oder klinischen Bereich zuzuordnen sind, wie z.B. Registrierkassen, Fertigungsroboter, Röntgengeräte etc. Ebenso ausgenommen sind Bestandteile der Fahrzeugelektronik, fest in Gebäude eingebaute Geräte sowie Nachtspeicheröfen. Bei Lampen erstreckt sich das Rücknahmesystem lediglich auf die Leuchtkörper.
Geschäftskunden des Umweltbetriebes können von diesem System Gebrauch machen, soweit die Rückgabe haushaltsübliche Mengen umfasst. Für größere Mengen ist eine vorherige Anmeldung unter Tel. 0521/51 32 30 erforderlich.
Zudem werden Leuchtkörper angenommen, wenn es sich um industrietypische Lampen wie z.B. Natriumdampflampen handelt. Generell fallen für alle Lampen Handlingkosten an.
Gerne unterbreiten wir Ihnen kostengünstige Angebote für die Abholung Ihrer Geräte.
Bitte setzen Sie sich bei Interesse direkt mit uns in Verbindung:
Tel. 0521/51 37 83 oder per Kontaktformular.
Finanziert wird dieses System über die Hersteller. Die Rücknahme umfasst die Logistik ab Sammelstelle sowie die spätere Verwertung. Eine Nachweispflicht entsteht für den Erzeuger nicht, obgleich es sich zum überwiegenden Teil um gefährlichen Abfall handelt.
Dieses System gilt für mobile elektrische und elektronische Geräte, die sowohl im Privathaushalt, als auch im Gewerbe anzutreffen sind. Welche das sind, zeigt beispielhaft die
Nicht eingeschlossen sind Altgeräte, die ausschließlich dem gewerblichen, industriellen oder klinischen Bereich zuzuordnen sind, wie z.B. Registrierkassen, Fertigungsroboter, Röntgengeräte etc. Ebenso ausgenommen sind Bestandteile der Fahrzeugelektronik, fest in Gebäude eingebaute Geräte sowie Nachtspeicheröfen. Bei Lampen erstreckt sich das Rücknahmesystem lediglich auf die Leuchtkörper.
Geschäftskunden des Umweltbetriebes können von diesem System Gebrauch machen, soweit die Rückgabe haushaltsübliche Mengen umfasst. Für größere Mengen ist eine vorherige Anmeldung unter Tel. 0521/51 32 30 erforderlich.
Zudem werden Leuchtkörper angenommen, wenn es sich um industrietypische Lampen wie z.B. Natriumdampflampen handelt. Generell fallen für alle Lampen Handlingkosten an.
Gerne unterbreiten wir Ihnen kostengünstige Angebote für die Abholung Ihrer Geräte.
Bitte setzen Sie sich bei Interesse direkt mit uns in Verbindung:
Tel. 0521/51 37 83 oder per Kontaktformular.

