Abfallverzeichnis
Seit dem 02.01.2002 gilt ein neues Abfallverzeichnis als Anhang der am 10.12.2001 verabschiedeten Abfallverzeichnisverordnung. Diese hat die bisherige Verordnung zur Einführung des Europäischen Abfallartenkataloges abgelöst. Die Verordnung ist erhältlich beim
Bundesumweltministerium unter Downloads – Abfallwirtschaft.
Das neue Abfallverzeichnis enthält zum einen neue oder veränderte Abfallschlüssel und –bezeichnungen. Zum anderen wurde erstmals der Katalog der gefährlichen Abfälle direkt in das Verzeichnis mit aufgenommen – die Bestimmungsverordnung besonders überwachungsbedürftiger Abfälle ist entsprechend entfallen.
Ein besonderes Kennzeichen des neuen Abfallverzeichnisses ist die Doppelnennung vieler Abfälle innerhalb einer Gruppe, einmal als gefährlicher und einmal als nicht gefährlicher Abfall. Die Abfallverzeichnisverordnung enthält darüber hinaus Vorschriften, anhand derer entschieden wird, ob ein Abfallstoff als gefährlich einzustufen ist. Diese basieren im wesentlichen auf dem Gefahrstoffrecht der EG.
Zur Erleichterung der Umschlüsselung gibt es bereits mehrere sogenannte Umsteigekataloge, sowohl von staatlichen Stellen als auch von privaten Verlagen. An dieser Stelle sei besonders auf die
Umsteigehilfe des Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW verwiesen, die auch von den Behörden in Ostwestfalen-Lippe zugrunde gelegt wird.
Die Gewerbeabfallberatung des Umweltamtes hat darüber hinaus eine
Liste des Abfallverzeichnisses erstellt, in der in altbewährter Form die besonders überwachungsbedürftigen Abfälle sowie die überwachungsbedürftigen Abfälle zur Verwertung durch unterschiedliche Schriftarten sichtbar gemacht werden.
Das neue Abfallverzeichnis enthält zum einen neue oder veränderte Abfallschlüssel und –bezeichnungen. Zum anderen wurde erstmals der Katalog der gefährlichen Abfälle direkt in das Verzeichnis mit aufgenommen – die Bestimmungsverordnung besonders überwachungsbedürftiger Abfälle ist entsprechend entfallen.
Ein besonderes Kennzeichen des neuen Abfallverzeichnisses ist die Doppelnennung vieler Abfälle innerhalb einer Gruppe, einmal als gefährlicher und einmal als nicht gefährlicher Abfall. Die Abfallverzeichnisverordnung enthält darüber hinaus Vorschriften, anhand derer entschieden wird, ob ein Abfallstoff als gefährlich einzustufen ist. Diese basieren im wesentlichen auf dem Gefahrstoffrecht der EG.
Zur Erleichterung der Umschlüsselung gibt es bereits mehrere sogenannte Umsteigekataloge, sowohl von staatlichen Stellen als auch von privaten Verlagen. An dieser Stelle sei besonders auf die
Die Gewerbeabfallberatung des Umweltamtes hat darüber hinaus eine

