Neues Sammelsystem für Elektoschrott

Verbraucherzentrale NRW und Umweltbetrieb informieren
Raus aus dem Restmüll – retour zum Recyceln
Seit dem 24. März 2006 müssen Elektro(-nik)-Altgeräte getrennt gesammelt werden. Die Altgeräte dürfen auf keinen Fall mit dem Restmüll entsorgt werden. Das gilt auch für Kleingeräte wie Föhn, Toaster, Handy oder Rasierapparat und Ähnliches. So soll das Elektrogeräte-Gesetz dazu beitragen, dass die stetig wachsenden Berge von Elektroschrott nicht mehr im Restmüll oder sogar achtlos in der Umwelt landen.

Sammelstellen in Bielefeld
Für die getrennte Sammlung hat der Umweltbetrieb der Stadt Bielefeld PDF-Dokument  [311 KB]Sammelstellen eingerichtet. Dort können Kühlschrank, PC, Akkuschrauber, Videorekorder, CD-Player und mehr aus privaten Haushalten kostenlos abgegeben werden. Im Rahmen der Sperrgutabfuhr werden Elektro(-nik)-Altgeräte in haushaltsüblichen Mengen weiterhin zu dem bisherigen Pauschalpreis von 28,- Euro je Abfuhrtermin abgeholt. Für die Mitnahme von Elektro(-nik)-Geräten ist kein zusätzliches Entgelt zu zahlen.

Händler und Hersteller können freiwillig zurücknehmen
Händler und Hersteller können freiwillig Altgeräte zurücknehmen. Dieser Service muss für Verbraucherinnen und Verbraucher ebenfalls kostenlos sein. Am besten beim Neukauf fragen, ob das ausgediente Gerät zurückgegeben werden kann. Für Altgeräte, die von Firmen zu Hause abgeholt werden, können weiterhin Transportkosten fällig werden.

Geräte, die getrennt abgegeben werden müssen:
Folgende Gerätegruppen können ab dem 24. März 2006 kostenlos abgegeben werden:
  • Haushaltsgroßgeräte (Kühlschrank, Waschmaschine, Trockner, Mikrowelle, E-Herd…)
  • Haushaltskleingeräte/ Medizinische Geräte (Kaffeemaschine, Toaster, Föhn, Staubsauger, Bügeleisen, Rasierapparat, Elektrische Zahnbürste, Blutdruckmessgerät…)
  • Informationstechnologie/ Telekommunikation/ Unterhaltungselektronik (PC, PC-Monitor, Schallplattenspieler, CD-Player, Telefon, Handy, Radio und Kassettenrekorder, Videorekorder, Fernseher…)
  • Beleuchtungskörper (Energiesparlampen, Leuchtstoffröhren…, aber keine Lampen!)
  • Elektro(-nik)-Werkzeuge (Nähmaschine, Bohrmaschine, Akkuschrauber, Stichsäge, Rasenmäher…)
  • Spielzeug/ Sport- und Freizeitgeräte (Videospielkonsole, Elektrische Autorenn- oder Modelleisenbahn, Fahrrad-, Tauch-, Lauf-, Rudercomputer…)
Nicht in die Elektro(-nik)-Altgeräte-Sammlung gehören zum Beispiel:
  • Lampen und Lichterketten
  • CDs
  • Batterien und Akkumulatoren
  • Autoradios
  • Blutzuckermessgeräte
  • Nachtspeicheröfen
    Für diese Gegenstände und einige andere bleiben die bekannten Trennsysteme der Restmüll- sowie der Wert- und Schadstoffsammlung bestehen. Bei der Frage, welche Geräte wie entsorgt werden müssen, kann Ihnen auch unser Abfall ABC weiterhelfen. Zudem hat der Umweltbetrieb in Kooperation mit anderen Kommunen eine PDF-Dokument  [429 KB]Geräteliste erstellt, der Sie entnehmen können, welche Elektro(-nik)-Altgeräte kostenlos entsorgt werden können.




  • Für weitere Fragen stehen Ihnen gerne zur Verfügung:

    Umweltbetrieb der Stadt Bielefeld
    Stadtreinigung – Abfallberatung
    Eckendorfer Straße 57
    33609 Bielefeld
    Tel. 0521/51 33 41
    Fax 0521/51 28 56
    E-Mail: E-Mailumweltbetrieb@bielefeld.de
    Verbraucherzentrale NRW e.V.
    Beratungsstelle Bielefeld – Umweltberatung
    Herforder Straße 33
    33602 Bielefeld
    Tel. 0521/6 95 50
    Fax 0521/6 02 66
    E-Mail: E-Mailbielefeld.umwelt@vz-nrw.de