Was noch zu beachten ist...

Vorsicht: Schadstoffe!
In alten Elektro(-nik)geräten stecken viele Schadstoffe, wie zum Beispiel die Schwermetalle Quecksilber, Blei oder Cadmium, aber auch FCKW oder Flammschutzmittel. Damit diese Stoffe sicher entsorgt werden können, ist es wichtig, dass alle Verbraucherinnen und Verbraucher bei der Sammlung mitmachen. Altgeräte, die nicht sachgerecht entsorgt werden, können die menschliche Gesundheit und Umwelt gefährden.

Zu wertvoll für die Tonne!
In vielen Geräten stecken auch wertvolle Stoffe wie Gold, Platin oder Kupfer oder sortenreine Kunststoffe. Diese sind viel zu schade für den Müll und können recycelt werden, wenn die Geräte getrennt gesammelt werden. Je nach Gerätetyp sieht das neue Gesetz vor, dass 50 bis 80 Prozent recycelt werden müssen.

Zu schade zum Wegwerfen
Elektro(-nik)-Geräte werden oft ausrangiert, bevor sie nicht mehr funktionieren. Gerade im Bereich der Unterhaltungselektronik, bei IT- oder Telekommunikationsprodukten werden ständig neue Produkte auf den Markt gebracht. Wenn ein Gerät Ihren Ansprüchen nicht
mehr genügt, lässt es sich vielleicht weiterverkaufen oder Sie können es verschenken oder einer sozialen Einrichtung zur Verfügung stellen.
Siehe hierzu auch: Externer LinkTausch- und Verschenkbörse



Logo zeigt durchgestrichene Mülltonne
Achtung: „durchgestrichene Mülltonne”
Das Symbol „durchgestrichene Mülltonne” auf neuen Geräten soll Verbraucherinnen und Verbraucher daran erinnern, dass dieses Gerät separat entsorgt werden muss. Elektrische und elektronische Geräte, die nach dem 23. März 2006 verkauft werden, müssen mit diesem Symbol gekennzeichnet sein. Aber: Die Rückgabepflicht gilt auch für nicht gekennzeichnete Altgeräte!


Geteilte Produktverantwortung
Das Elektrogeräte-Gesetz nimmt Hersteller, Kommunen sowie Verbraucherinnen und Verbraucher in die Pflicht. Nutzerinnen und Nutzer von Elektro(nik)-Geräten müssen Altgeräte separat entsorgen. Kommunen sind für die Sammlung verantwortlich. Hersteller müssen die gesammelten Altgeräte auf eigene Kosten von den Sammelstellen abholen, recyceln oder sachgerecht entsorgen.

Tipps
  • Elektro(-nik)-Geräte, die noch funktionieren: verschenken oder weiterverkaufen.
  • Vor dem Neukauf von Elektro(-nik)-Geräten direkt nach der Rücknahme des alten Gerätes fragen bzw. die Rückgabe vereinbaren. Das erspart unter Umständen lästige Transporte zu den Sammelstellen.
  • Rücknahmeangebote von Geschäften nutzen.
  • Alle alten Elektro(-nik)-Geräte bei den Sammelstellen des Umweltbetriebes kostenlos abgeben.
Wo sich diese Sammelstellen befinden und welche Bielefelder Händler/ Hersteller freiwillig zurücknehmen, kann auch unter Externer Linkwww.verbraucherzentrale-nrw.de abgerufen werden.






Diese Informationen können Sie auch noch einmal in dem kostenlosen Faltblatt „Elektro-Altgeräte zurückgeben” nachlesen, welches der Umweltbetrieb gemeinsam mit der Verbraucherzentrale veröffentlicht hat. Ein Klick auf das Bild öffnet das PDF.

In gedruckter Form ist es erhältlich beim Umweltbetrieb (Eckendorfer Straße 43 und 57), bei allen drei Wertstoffhöfen, in allen Bürgerberatungen der Bezirksämter und des Neuen Rathauses, beim Umweltamt (Ravensberger Straße 12) sowie bei der Verbraucherzentrale (Herforder Straße 33).



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