Umsetzung EU-Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL)

Die am 23. Dezember 2000 in Kraft getretene Europäische
Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) verpflichtet alle Mitgliedstaaten, oberirdische Gewässer so zu bewirtschaften, dass der gute Zustand erreicht beziehungsweise erhalten wird und nachteilige Veränderungen und Verschlechterungen des ökologischen und chemischen Zustands vermieden werden. Für das Grundwasser soll ebenfalls eine gute Wasserqualität erreicht werden, mindestens aber soll eine Verschlechterung der vorhandenen Wasserqualität verhindert werden.
Um diese Ziele sicherzustellen, sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, für jedes Flussgebiet in Europa einen Bewirtschaftungsplan zu erstellen. Die Bewirtschaftungspläne der Flussgebietseinheiten können durch detailliertere Pläne ergänzt werden.
Nordrhein-Westfalen hat für seine Landesanteile an den Flussgebieten Rhein, Weser, Ems und Maas einen Bewirtschaftungsplan mit Maßnahmenprogramm und Planungseinheitensteckbriefen mit Planungsergebnissen und Programmmaßnahmen für einzelne Wasserkörper bzw. Wasserkörpergruppen erstellt. Der Bewirtschaftungsplan mit Maßnahmenprogramm und Planungseinheitensteckbriefen ist seit dem 24. Februar 2010 behördenverbindlich. Zu den
Dokumenten.
Ein Schwerpunkt des Umsetzungs- und Mitwirkungsprozesses ist das Programm „Lebendige Gewässer”. Hierzu werden bis März 2012 auf regionaler Ebene Umsetzungsfahrpläne erarbeitet. Der Umsetzungsfahrplan dient der Konkretisierung der Programmmaßnahmen und soll die Maßnahmenplanung bis 2027 darstellen.
Auf der Grundlage des Erlasses „Programm lebendige Gewässer, Umsetzungsfahrpläne – Umsetzung der WRRL in NRW” hat die Stadt Bielefeld als Kooperationsgebiet DT_16 für die
meldepflichtigen Gewässer im Stadtgebiet einen Umsetzungsfahrplan zur Verortung und Realisierung von Strahlursprüngen, Strahlwegen und Trittsteinen sowie der Herstellung der Durchgängigkeit aufzustellen. Grundlagen sind die methodischen Ansätze und die kartographischen Darstellungen des Landes NRW. Ausführliche Erklärungen und Erläuterungen zu den Begriffen rund um die WRRL finden sie im
Glossar des Landes NRW.
Die Stadt Bielefeld hat ein Fachbüro beauftragt, welches zwischenzeitlich die Fachkon-zeption des Umsetzungsfahrplanes mit der Verortung der Strahlursprünge und Trittsteine, der Bedarfsanalyse und der Maßnahmenplanung für die Wasserkörper der Stadt Bielefeld entwickelt hat. Die Vorstellung und Erörterung dieses Konzeptes erfolgte im Rahmen der Kooperation im 1. Arbeitskreis am Donnerstag, 24. November 2011 im Umweltamt der Stadt Bielefeld (Stadt Bielefeld, Umweltamt, Ravensberger Str. 12, 33602 Bielefeld, Raum 189 / 191). Die Einladung und den Verteiler finden sie in diesem
Dokument, ebenso die
Tagesordnung
Am 16. Februar 2012 um 14.00 Uhr findet im Umweltamt der Stadt Bielefeld (Stadt Bielefeld, Umweltamt, Ravensberger Str. 12, 33602 Bielefeld, Raum 189 / 191) der 2. Arbeitskreis statt. Die Einladung und den Verteiler finden Sie in diesem
Dokument.
Weitere Informationen rund um die Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie in Nordrhein-Westfalen finden Sie auch auf der zentralen Plattform des Landes NRW
Flussgebiete NRW sowie auf der Seite der Bezirksregierung Detmold
Weser NRW.
Um diese Ziele sicherzustellen, sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, für jedes Flussgebiet in Europa einen Bewirtschaftungsplan zu erstellen. Die Bewirtschaftungspläne der Flussgebietseinheiten können durch detailliertere Pläne ergänzt werden.
Nordrhein-Westfalen hat für seine Landesanteile an den Flussgebieten Rhein, Weser, Ems und Maas einen Bewirtschaftungsplan mit Maßnahmenprogramm und Planungseinheitensteckbriefen mit Planungsergebnissen und Programmmaßnahmen für einzelne Wasserkörper bzw. Wasserkörpergruppen erstellt. Der Bewirtschaftungsplan mit Maßnahmenprogramm und Planungseinheitensteckbriefen ist seit dem 24. Februar 2010 behördenverbindlich. Zu den
Ein Schwerpunkt des Umsetzungs- und Mitwirkungsprozesses ist das Programm „Lebendige Gewässer”. Hierzu werden bis März 2012 auf regionaler Ebene Umsetzungsfahrpläne erarbeitet. Der Umsetzungsfahrplan dient der Konkretisierung der Programmmaßnahmen und soll die Maßnahmenplanung bis 2027 darstellen.
Auf der Grundlage des Erlasses „Programm lebendige Gewässer, Umsetzungsfahrpläne – Umsetzung der WRRL in NRW” hat die Stadt Bielefeld als Kooperationsgebiet DT_16 für die
Die Stadt Bielefeld hat ein Fachbüro beauftragt, welches zwischenzeitlich die Fachkon-zeption des Umsetzungsfahrplanes mit der Verortung der Strahlursprünge und Trittsteine, der Bedarfsanalyse und der Maßnahmenplanung für die Wasserkörper der Stadt Bielefeld entwickelt hat. Die Vorstellung und Erörterung dieses Konzeptes erfolgte im Rahmen der Kooperation im 1. Arbeitskreis am Donnerstag, 24. November 2011 im Umweltamt der Stadt Bielefeld (Stadt Bielefeld, Umweltamt, Ravensberger Str. 12, 33602 Bielefeld, Raum 189 / 191). Die Einladung und den Verteiler finden sie in diesem
Am 16. Februar 2012 um 14.00 Uhr findet im Umweltamt der Stadt Bielefeld (Stadt Bielefeld, Umweltamt, Ravensberger Str. 12, 33602 Bielefeld, Raum 189 / 191) der 2. Arbeitskreis statt. Die Einladung und den Verteiler finden Sie in diesem
Weitere Informationen rund um die Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie in Nordrhein-Westfalen finden Sie auch auf der zentralen Plattform des Landes NRW

