Grundstücksentwässerung


»Anschluss an die öffentliche Kanalisation

Grundsätzlich hat jede/r Grundstückseigentümer/in das Recht aber auch die Pflicht, sich an die öffentliche Abwasserbehandlungsanlage anschließen zu lassen, sobald das Grundstück bebaut ist oder mit dem Beginn der Nutzung. Voraussetzung ist, dass der Anschluss rechtlich und tatsächlich möglich ist.

Bei folgender Stelle erhalten Sie das Antragsformular, welches Sie für die Errichtung oder die Änderung einer Entwässerungsanlage benötigen:
Umweltbetrieb der Stadt Bielefeld
-Stadtentwässerung-
Herr Krawietz
Tel. 0521 51-2881
Eckendorfer Straße 43
33609 Bielefeld
Sie können das Formular aber auch direkt PDF-Dokument  [968 KB]am Bidschirm ausfüllen, ausdrucken und unterschrieben zurücksenden.

Üblicherweise sind dem Antrag beizufügen:
  • Lageplan M 1:500 mit Lage der öffentlichen Kanäle sowie Führung der vorhandenen und geplanten Abwasserleitungen auf dem Grundstück (bitte zwei Ausfertigungen beifügen)
  • Ausschnitt aus den Kanalbestandsplänen der Stadt Bielefeld (bitte zwei Ausfertigungen beifügen) - erhältlich beim
    Umweltbetrieb der Stadt Bielefeld
    - Stadtentwässerung -
    Eckendorfer Straße 43, 33609 Bielefeld
    Herr Geisler, Zimmer 1 (Erdgeschoss)
    Tel. 0521 51-6884, Fax 0521 51-6420
    E-Mail:E-Mailkanalauskunft@bielefeld.de
  • Grundriss des Kellergeschosses, ebenso aller übrigen Geschosse mit allen Angaben über Leitungsführung, Schächte, Hebeanlage, Abscheider etc. (bitte zwei Ausfertigungen beifügen)
Die Stadtentwässerung veranlasst die Verlegung des Anschlusskanals bis an die Grenze des privaten Grundstücks. Die Kosten hierfür trägt die Stadtentwässerung im Umweltbetrieb. Wünsche bezüglich der Lage des Anschlusses werden, soweit technisch und wirtschaftlich vertretbar, berücksichtigt.


»Grundstücksentwässerung ohne Kanalanschluss

Kleinkläranlagen und abflusslose Gruben
In ländlich strukturierten, schwach besiedelten Gebieten können aus wirtschaftlichen Gründen nicht alle Grundstücke an die Kanalisation angeschlossen werden. In diesem Fall wird das häusliche Abwasser in abflusslosen Gruben gesammelt oder in Kleinkläranlagen gereinigt.

Die regelmäßige Leerung der abflusslosen Gruben und Hauskläranlagen wird nicht vom Umweltbetrieb sondern vom städtischen Umweltamt veranlasst. Ansprechpartner ist Herr Heppermann, Tel. 0521/51 2859.

Der Inhalt wird durch ein Spezialfahrzeug abgesaugt und dem Klärwerk zugeführt, wo das Abwasser/ der Klärschlamm auf hohem technischen (Umweltschutz-) Niveau gereinigt wird.
     
Ihr Ansprechpartner im Umweltamt
Herr Heppermann Tel. 0521/51 28 59



»Wichtige Information für Grundstückseigentümer

Dichtheitsprüfung!
Um unser Trinkwasser zu schützen, gibt es in Nordrhein-Westfalen einen neuen Paragraphen im Landeswassergesetz. In diesem ist geregelt, dass alle Grundstückseigentümer bis spätestens Ende 2015 erstmalig ihre privaten Abwasserkanäle auf Dichtheit prüfen lassen müssen, um sichergehen zu können, dass kein Abwasser austritt (§ 61a LWG). In Wasserschutzzonen, in denen das Grundwasser einem besonderen Schutz unterliegt, sind diese Fristen verkürzt. Alle Infos