Grundstücksentwässerung
»Anschluss an die öffentliche Kanalisation
Grundsätzlich hat jede/r Grundstückseigentümer/in das Recht aber auch die Pflicht, sich an die öffentliche Abwasserbehandlungsanlage anschließen zu lassen, sobald das Grundstück bebaut ist oder mit dem Beginn der Nutzung. Voraussetzung ist, dass der Anschluss rechtlich und tatsächlich möglich ist.
Bei folgender Stelle erhalten Sie das Antragsformular, welches Sie für die Errichtung oder die Änderung einer Entwässerungsanlage benötigen:
Umweltbetrieb der Stadt Bielefeld
-Stadtentwässerung-
Herr Krawietz
Tel. 0521 51-2881
Eckendorfer Straße 43
33609 Bielefeld
Sie können das Formular aber auch direkt
am Bidschirm ausfüllen, ausdrucken und unterschrieben zurücksenden.
Üblicherweise sind dem Antrag beizufügen:
Bei folgender Stelle erhalten Sie das Antragsformular, welches Sie für die Errichtung oder die Änderung einer Entwässerungsanlage benötigen:
Umweltbetrieb der Stadt Bielefeld
-Stadtentwässerung-
Herr Krawietz
Tel. 0521 51-2881
Eckendorfer Straße 43
33609 Bielefeld
Sie können das Formular aber auch direkt
Üblicherweise sind dem Antrag beizufügen:
- Lageplan M 1:500 mit Lage der öffentlichen Kanäle sowie Führung der vorhandenen und geplanten Abwasserleitungen auf dem Grundstück (bitte zwei Ausfertigungen beifügen)
- Ausschnitt aus den Kanalbestandsplänen der Stadt Bielefeld (bitte zwei Ausfertigungen beifügen) - erhältlich beim
Umweltbetrieb der Stadt Bielefeld
- Stadtentwässerung -
Eckendorfer Straße 43, 33609 Bielefeld
Herr Geisler, Zimmer 1 (Erdgeschoss)
Tel. 0521 51-6884, Fax 0521 51-6420
E-Mail:
kanalauskunft@bielefeld.de
- Grundriss des Kellergeschosses, ebenso aller übrigen Geschosse mit allen Angaben über Leitungsführung, Schächte, Hebeanlage, Abscheider etc. (bitte zwei Ausfertigungen beifügen)
»Grundstücksentwässerung ohne Kanalanschluss
Kleinkläranlagen und abflusslose Gruben
In ländlich strukturierten, schwach besiedelten Gebieten können aus wirtschaftlichen Gründen nicht alle Grundstücke an die Kanalisation angeschlossen werden. In diesem Fall wird das häusliche Abwasser in abflusslosen Gruben gesammelt oder in Kleinkläranlagen gereinigt.
Die regelmäßige Leerung der abflusslosen Gruben und Hauskläranlagen wird nicht vom Umweltbetrieb sondern vom städtischen Umweltamt veranlasst. Ansprechpartner ist Herr Heppermann, Tel. 0521/51 2859.
Der Inhalt wird durch ein Spezialfahrzeug abgesaugt und dem Klärwerk zugeführt, wo das Abwasser/ der Klärschlamm auf hohem technischen (Umweltschutz-) Niveau gereinigt wird.
Die regelmäßige Leerung der abflusslosen Gruben und Hauskläranlagen wird nicht vom Umweltbetrieb sondern vom städtischen Umweltamt veranlasst. Ansprechpartner ist Herr Heppermann, Tel. 0521/51 2859.
Der Inhalt wird durch ein Spezialfahrzeug abgesaugt und dem Klärwerk zugeführt, wo das Abwasser/ der Klärschlamm auf hohem technischen (Umweltschutz-) Niveau gereinigt wird.
| Ihr Ansprechpartner im Umweltamt | ||
| Herr Heppermann | Tel. 0521/51 28 59 | |

