Dichtheitsprüfung
Wichtige Information des Umweltbetriebes für alle Grundstückseigentümer
Um unser Trinkwasser zu schützen, gibt es in Nordrhein-Westfalen einen neuen Paragraphen im Landeswassergesetz. In diesem ist geregelt, dass alle Grundstückseigentümer bis spätestens Ende 2015 erstmalig ihre privaten Abwasserkanäle auf Dichtheit prüfen lassen müssen, um sichergehen zu können, dass kein Abwasser austritt (§ 61a LWG). In Wasserschutzzonen, in denen das Grundwasser einem besonderen Schutz unterliegt, sind diese Fristen verkürzt.
» Fristen
Für alle Grundstückseigentümer gilt für die Durchführung der Dichtheitsprüfung eine Frist bis zum 31.12.2015. In Wasserschutzgebieten, in denen das Grundwasser einem besonderen Schutz unterliegt, ist diese Frist verkürzt:
Gadderbaum bis 30.06.2011
Sennestadt, Sennestadt-West und Ummeln bis 31.12.2012
Werther/Kirchdornberg bis 30.06.2011 (nur für Grundstücke, die im Stadtgebiet Bielefeld liegen)
Die verkürzten Fristen gelten grundsätzlich für Häuser in Wasserschutzgebieten, wenn sie vor dem 01.01.1965 gebaut wurden. Für Gewerbebetriebe gelten sie, wenn sie vor dem 01.01 1990 errichtet wurden.
» Kennen Sie Ihren Abwasserkanal?
Eine funktionierende Entwässerung wird heute als eine Selbstverständlichkeit betrachtet. Da die Anlagen aber in der Regel im Erdreich verbaut werden und sich daher außerhalb des Sichtbereiches befinden, wird trotz der hohen Bedeutung häufig nicht auf den Zustand der Entwässerungsanlagen geachtet. Dabei haben schadhafte Abwasseranlagen durchaus weit reichende Folgen: austretendes Schmutzwasser kann den Erdboden verunreinigen und das Grundwasser verschmutzen. Hierdurch kann die Trinkwassergewinnung beeinträchtigt werden und zu hohen Kosten für eine dann notwendige Aufbereitung führen. In undichten Leitungen kann aber auch Fremdwasser eintreten. Außerdem sorgen solche Mängel häufig für Verunreinigungen und Verstopfungen im Kanalnetz. Hohe finanzielle Aufwendungen sind die Folge, die durch die Gebührenzahler gedeckt werden müssen.
» Welche Anlagen sind zu prüfen?
Es unterliegen alle im Erdreich verlegten Leitungen für Schmutz- und Mischwasser auf Ihrem Grundstück einer wiederkehrenden Dichtheitsprüfung. Dieses gilt ebenso für die dazugehörigen Schächte. Anhand der dargestellten Schema-Zeichnung können Sie erkennen, welche Anlagen zu prüfen sind. Nicht geprüft werden müssen die Leitungen und Schächte zur Niederschlagswasserbeseitigung der bebauten und befestigten Flächen Ihres Grundstücks. Wie notwendig die Dichtheitsprüfung privater Abwasserkanäle ist, haben erste Untersuchungen ergeben: Es ist davon auszugehen, dass mehr als die Hälfte der privaten Abwasserkanäle undicht sind. Ob Ihr Kanal dazu gehört, zeigt Ihnen die Prüfung durch den Fachmann. Ist Ihr Abwasserkanal dicht, erhalten Sie die erforderliche Dichtheitsbescheinigung.
» Achtung!
Lassen Sie die Dichtheitsprüfung nur von Sach-kundigen durchführen! Eine Liste von Fachleuten in Ihrer Nähe und aus ganz NRW, die ihre Sachkunde (fachliche Qualifikation und technische Ausrüstung) der Stadt Bielefeld oder anderen Institutionen nachgewiesen haben, finden Sie im Internet unter
www.sadipa.it.nrw.de.
» Die Sanierung
Sollte das Ergebnis der Prüfung auf Ihrem Grundstück eine undichte Abwasseranlage sein, muss diese natür-lich fachgerecht saniert werden. Die Sanierung ist je nach Schadensbild auf verschiedene Art und Weise möglich, z. B. in offener Bauweise oder mittels so genannter „grabenloser Sanierung”. Um eine technisch und wirtschaftlich sinnvolle Sanierung zu finden, ist es empfehlenswert, mehrere Vergleichsangebote von verschiedenen Fachbetrieben einzuholen.
» Was ist also vom Grundstückseigentümer zu leisten?
» Fristen
Für alle Grundstückseigentümer gilt für die Durchführung der Dichtheitsprüfung eine Frist bis zum 31.12.2015. In Wasserschutzgebieten, in denen das Grundwasser einem besonderen Schutz unterliegt, ist diese Frist verkürzt:
Gadderbaum bis 30.06.2011
Sennestadt, Sennestadt-West und Ummeln bis 31.12.2012
Werther/Kirchdornberg bis 30.06.2011 (nur für Grundstücke, die im Stadtgebiet Bielefeld liegen)
Die verkürzten Fristen gelten grundsätzlich für Häuser in Wasserschutzgebieten, wenn sie vor dem 01.01.1965 gebaut wurden. Für Gewerbebetriebe gelten sie, wenn sie vor dem 01.01 1990 errichtet wurden.
» Kennen Sie Ihren Abwasserkanal?
Eine funktionierende Entwässerung wird heute als eine Selbstverständlichkeit betrachtet. Da die Anlagen aber in der Regel im Erdreich verbaut werden und sich daher außerhalb des Sichtbereiches befinden, wird trotz der hohen Bedeutung häufig nicht auf den Zustand der Entwässerungsanlagen geachtet. Dabei haben schadhafte Abwasseranlagen durchaus weit reichende Folgen: austretendes Schmutzwasser kann den Erdboden verunreinigen und das Grundwasser verschmutzen. Hierdurch kann die Trinkwassergewinnung beeinträchtigt werden und zu hohen Kosten für eine dann notwendige Aufbereitung führen. In undichten Leitungen kann aber auch Fremdwasser eintreten. Außerdem sorgen solche Mängel häufig für Verunreinigungen und Verstopfungen im Kanalnetz. Hohe finanzielle Aufwendungen sind die Folge, die durch die Gebührenzahler gedeckt werden müssen.
» Welche Anlagen sind zu prüfen?
Es unterliegen alle im Erdreich verlegten Leitungen für Schmutz- und Mischwasser auf Ihrem Grundstück einer wiederkehrenden Dichtheitsprüfung. Dieses gilt ebenso für die dazugehörigen Schächte. Anhand der dargestellten Schema-Zeichnung können Sie erkennen, welche Anlagen zu prüfen sind. Nicht geprüft werden müssen die Leitungen und Schächte zur Niederschlagswasserbeseitigung der bebauten und befestigten Flächen Ihres Grundstücks. Wie notwendig die Dichtheitsprüfung privater Abwasserkanäle ist, haben erste Untersuchungen ergeben: Es ist davon auszugehen, dass mehr als die Hälfte der privaten Abwasserkanäle undicht sind. Ob Ihr Kanal dazu gehört, zeigt Ihnen die Prüfung durch den Fachmann. Ist Ihr Abwasserkanal dicht, erhalten Sie die erforderliche Dichtheitsbescheinigung.
» Achtung!
Lassen Sie die Dichtheitsprüfung nur von Sach-kundigen durchführen! Eine Liste von Fachleuten in Ihrer Nähe und aus ganz NRW, die ihre Sachkunde (fachliche Qualifikation und technische Ausrüstung) der Stadt Bielefeld oder anderen Institutionen nachgewiesen haben, finden Sie im Internet unter
» Die Sanierung
Sollte das Ergebnis der Prüfung auf Ihrem Grundstück eine undichte Abwasseranlage sein, muss diese natür-lich fachgerecht saniert werden. Die Sanierung ist je nach Schadensbild auf verschiedene Art und Weise möglich, z. B. in offener Bauweise oder mittels so genannter „grabenloser Sanierung”. Um eine technisch und wirtschaftlich sinnvolle Sanierung zu finden, ist es empfehlenswert, mehrere Vergleichsangebote von verschiedenen Fachbetrieben einzuholen.
» Was ist also vom Grundstückseigentümer zu leisten?
| 1. | Der Grundstückseigentümer prüft, ob sein Grundstück in einem Wasserschutzgebiet liegt und somit einer verkürzten Frist unterliegt. Wenn das Grundstück außerhalb eines Schutzgebietes liegt, gilt als Frist für die Dichtheitsprüfung der 31.12.2015. |
| 2. | Sofern eine Dichtheitsprüfung erforderlich ist, sollte der Grundstückseigentümer rechtzeitig einen Fachbetrieb kontaktieren und einen Beratungstermin vereinbaren. |
| 3. | Der Fachbetrieb führt dann die Prüfung der Abwasserkanäle auf dem Grundstück durch. Sofern keine Undichtigkeiten nachgewiesen werden, erhält der Grundstückseigentümer die erforderliche Dichtheitsbescheinigung gem. § 61 a des Landeswassergesetzes, die dann bei der Stadtentwässerung des Umweltbetriebes einzureichen ist. |
| 4. | Werden bei der Prüfung Undichtigkeiten festgestellt, müssen diese saniert werden. Der Grundstückseigentümer sollte sich vor der Sanierung mehrere Vergleichsangebote einholen, um die technisch und wirtschaftlich beste Möglichkeit zu finden. Nach Abschluss der Sanierung ist eine erneute Dichtheitsprüfung durchzuführen, die Bescheinigung ist dann anschließend bei der Stadtentwässerung des Umweltbetriebes einzureichen. |

