Europäische Dienstleistungsrichtlinie (EU-DLR)
Ziel der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie (EU-DLR) ist es, die rechtlichen und administrativen Hindernisse für den Handel im Dienstleistungssektor zu beseitigen. Dafür sollen Verwaltungsverfahren für Unternehmen und Betriebe im In- und Ausland vereinfacht werden. So müssen alle Mitgliedstaaten gewährleisten, dass die Verwaltungsverfahren aus der Ferne und elektronisch erledigt werden können. Um die Verfahrensdauer zu verkürzen, besteht eine "Genehmigungsfiktion": Erfolgt ein Bescheid nicht innerhalb einer gesetzlich geregelten Frist, gilt ein Antrag automatisch als genehmigt.
Die Richtlinie ist von der Stadt Bielefeld zum geforderten Termin 28. Dezember 2009 umgesetzt worden. Zur Umsetzung der Richtlinie wurden Einheitliche Ansprechpartner (EA) eingerichtet, über die alle Verfahren und Formalitäten, die für die Aufnahme und Ausübung einer Dienstleistungstätigkeit erforderlich sind, abgewickelt werden können.
Die Richtlinie ist von der Stadt Bielefeld zum geforderten Termin 28. Dezember 2009 umgesetzt worden. Zur Umsetzung der Richtlinie wurden Einheitliche Ansprechpartner (EA) eingerichtet, über die alle Verfahren und Formalitäten, die für die Aufnahme und Ausübung einer Dienstleistungstätigkeit erforderlich sind, abgewickelt werden können.
Einheitlicher Ansprechpartner (EA)
Ein EA ist ein Berater und Verfahrenskoordinator, der bei Verwaltungsverfahren von in- und ausländischen (EU-Ausland) Unternehmen eingeschaltet werden kann. Der EA bietet dem Dienstleister die Möglichkeit, gegen eine Gebühr alle für sein Gewerbe erforderlichen Verwaltungsverfahren abzuwickeln - dazu zählt auch die Beteiligung der Kammern. Für Ostwestfalen-Lippe ist ein Einheitlicher Ansprechpartner eingerichtet worden unter
www.ea-owl.de.
Alle Informationen zu den kommunalen Leistungen finden Sie im folgenden Abschnitt:
Ein EA ist ein Berater und Verfahrenskoordinator, der bei Verwaltungsverfahren von in- und ausländischen (EU-Ausland) Unternehmen eingeschaltet werden kann. Der EA bietet dem Dienstleister die Möglichkeit, gegen eine Gebühr alle für sein Gewerbe erforderlichen Verwaltungsverfahren abzuwickeln - dazu zählt auch die Beteiligung der Kammern. Für Ostwestfalen-Lippe ist ein Einheitlicher Ansprechpartner eingerichtet worden unter
Alle Informationen zu den kommunalen Leistungen finden Sie im folgenden Abschnitt:
Kommunale Leistungen im Überblick
- Ausstellung von Handwerkerparkausweisen für die Region OWL
- Einfuhruntersuchung von Lebensmitteln tierischer Herkunft
- Einfuhruntersuchung von Tieren
- Erlaubnis als Immobilienmakler, Darlehens- oder Kapitalanlagenvermittler, Anlagenberater, Bauträger oder Baubetreuer
- Erlaubnis für das Versteigerergewerbe
- Erlaubnis für die Tätigkeit mit Krankheitserregern
- Erlaubnis von Absperrmaßnahmen im Zuge von Veranstaltungen
- Festsetzung von Großmärkten, Wochenmärkten, Spezialmärkten, Jahrmärkten und Volksfesten
- Festsetzung von Messen und Ausstellungen
- Gaststättenerlaubnis
- Gewerbe abmelden
- Gewerbe anmelden
- Gewerbe ummelden
- Gewerberegisterauskunft beantragen
- Kartografische Bearbeitung und Herausgabe von amtlichen Karten/Plänen
- Reisegewerbekarte beantragen
- Schaustellen von Personen
- Schutz der Sonntage und Feiertage, Sperrzeit
- Verkauf und Vermittlung von Gewerbeflächen und Objekten
- Überwachung von Gewerbebetrieben und Gaststätten

