Teilhabe- und Eingliederungshilfeleistungen
Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es, leistungsberechtigten Menschen eine individuelle Lebensführung zu ermöglichen, die der Würde des Menschen entspricht, und außerdem die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern.
Grundsätzlich ist die Stadt Bielefeld für die Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche in der Herkunftsfamilie bis zur Beendigung der Schulausbildung zuständig, u.a. für:
- Leistungen der Schulbegleitung (Integrationshelfer*innen)
- autismusspezifische bzw. heilpädagogische Förderung
- Assistenz für Kinder und Jugendliche im familiären Kontext (familienentlastender/familienunterstützender Dienst FED/FUD)
Ausnahmen
Das Landesjugendamt ist zuständig für:
- Leistungen der Eingliederungshilfe in heilpädagogischen Tagesstätten, Kitas und der Kindertagespflege
- Leistungen im Rahmen der Frühförderung (siehe Fachstelle Frühförderung)
Für erwachsene behinderte Menschen nach Beendigung der Schulausbildung ist der Landschaftsverband Westfalen Lippe der zuständige Ansprechpartner.
Teilweise sind die Leistungen der Eingliederungshilfe unabhängig vom Einkommen und Vermögen zu gewähren. Fragen zum Einsatz des Einkommens und Vermögens und zu den Zuständigkeiten der Träger beantwortet Ihnen das Sozialamt.