Bildung und Teilhabe - Leistungen beantragen

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Das Bildungs- und Teilhabepaket unterstützt Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen durch finanzielle Hilfen. 

Das Bildungspaket umfasst folgende Leistungen:

  • Ausstattung mit Schulbedarf
  • Schülerbeförderungskosten
  • Lernförderung (Nachhilfe)
  • Sprachförderung
  • Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (Bis zum 18.Lebensjahr)
  • Klassenfahrten und Ausflüge 
  • Gemeinschaftliche Mittagsverpflegung
  • Ausrüstungsgegenstände (z. B. Tischtennisschläger beim Mitgliedschaft im Verein)


Die Bildungskarte ersetzt seit dem 01.08.2022 die Antragsstellung im Bereich Bildung und Teilhabe für folgende Leistungsarten :

  • Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (bis zum 18. Lebensjahr)  
  • Klassenfahrten und Ausflüge  
  • Gemeinschaftliche Mittagsverpflegung
  • Lern- und Sprachförderung (nach vorherigem Antrag)

Sie ist Ausweis- und Zahlmedium in einem und ersetzt die meisten papiergebundenen Anträge für Bildung und Teilhabe sowie die Rechnungen.

Weitere Informationen über die Bildungskarte erhalten Sie hier: Die Bildungskarte – Informationen für Familien | Bielefeld

  • gemeldet und wohnhaft in Bielefeld
  • Leistungsberechtigt sind Personen, die Anspruch auf folgende Leistungen haben:
    • Leistungen nach dem SGB II (Bürgergeld oder Sozialgeld)
    • Leistungen nach dem SGB XII (Sozialhilfe oder Grundsicherung)
    • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
    • Wohngeld
    • Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz ("Kindergeldzuschlag")
  • Leistungen werden bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gewährt.
  • Teilhabeleistungen können nur bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gewährt werden.

Die Antragstellung ist kostenfrei.

Der Bewilligungszeitraum hängt von der Dauer der Bewilligung der Sozialleistungen ab.

Für Geringverdienende, deren Einkommen nur knapp über dem Sozialleistungsniveau liegt, wurde vom Land NRW der Härtefallfonds "Alle Kinder essen mit" aufgelegt.

Als Leistung bekommt dieser Personenkreis nur den Zuschuss zum Mittagessen (Kindertagesstätte oder Schule) und mehrtägige Klassenfahrten. Von den anderen Leistungen des Bildungspaketes ist dieser Personenkreis ausgeschlossen.

  • Antragstellung und Beratung persönlich zu den Öffnungszeiten der Jugendberufsagentur
  • Die Antragsunterlagen werden auch zugeschickt.
  • Die ausgefüllten Antragsunterlagen können Sie in den Hausbriefkasten der Jugendberufsagentur einwerfen oder
  • einscannen und per E-Mail an but@bielefeld.de schicken