Eheschließung anmelden

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Der früher geläufige Begriff "Bestellung des Aufgebotes" ist durch die "Anmeldung der Eheschließung" ersetzt worden. Die formelle Anmeldung der Eheschließung ist Voraussetzung für die Eheschließung. Hierbei prüft das Standesamt die Ehevoraussetzungen.

  • Anmeldung der Eheschließung frühestens 6 Monate vor dem beabsichtigten Trautermin möglich
  • mindestens einer der Verlobten hat den Haupt- oder Nebenwohnsitz in Bielefeld

Wenn Sie alleine und persönlich ohne Ihre zukünftige Ehepartnerin bzw. Ihren zukünftigen Ehepartner die Anmeldung der Eheschließung im Standesamt vornehmen, bringen Sie bitte diese ausgefüllte Vollmacht mit.

Die Vorlage der Personenstandsdokumente richtet sich nach Ihren persönlichen Verhältnissen (Familienstand, Staatsangehörigkeit, Vorehen usw.)
Bitte erkundigen Sie sich deshalb rechtzeitig im Standesamt, welche Unterlagen Sie für die Anmeldung der Eheschließung besorgen müssen und berücksichtigen Sie dies bei Ihrer zeitlichen Planung. Vereinbaren Sie hierfür bitte einen Termin zur persönlichen Vorsprache. In diesem Termin kann Ihnen dann ein Auskunftszettel erstellt werden.

Nachfolgend erhalten Sie beispielhaft für volljährige, deutsche Staatsangehörige, die im Inland geboren sind, eine Übersicht der erforderlichen Personenstandsdokumente:

  • ledig:
    • gültiger Personalausweis oder Reisepass (Kopie bei Übersendung der Unterlagen)
    • aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister bzw. Geburtenbuch (nicht Geburtsurkunde) - erhältlich beim Standesamt Ihres Geburtsortes, nicht erforderlich, wenn Sie in Bielefeld geboren sind
    • erweiterte Meldebescheinigung, wenn eine bzw. einer von Ihnen nicht in Bielefeld gemeldet ist - erhältlich bei der Meldebehörde des Wohnortes (nicht älter als 14 Tage)
    • gegebenenfalls Geburtsurkunde bei gemeinsamen Kindern
       
  • geschieden, verwitwet oder Lebenspartnerschaft aufgehoben:
    • die unter "ledig" genannten Urkunden und
    • zusätzlich die Eheurkunde der Vorehe bzw. Lebenspartnerschaftsurkunde mit Auflösungsvermerk oder der beglaubigte Ausdruck aus dem Eheregister bzw. Lebenspartnerschaftsregister - erhältlich beim Standesamt der letzten Eheschließung, nicht erforderlich, wenn Sie in Bielefeld geheiratet haben

  • Prüfung der Ehefähigkeit bei Anmeldung der Eheschließung oder Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses
    • 50,00 € wenn nur deutsches Recht zu beachten ist
    • 100,00 € wenn ausländisches Recht zu beachten ist
  • 9,00 € für die erweiterte Meldebescheinigung
  • 40,00 € für die Vornahme der Eheschließung, wenn die Anmeldung der Eheschließung bei einem anderen Standesamt erfolgte
  • 16,00 € für die Ausstellung der Heiratsurkunde

Für die Durchführung von Eheschließungen in unseren besonderen Trauzimmern sind folgende, zusätzliche Nutzungsentgelte zu zahlen:

  • 190,00 € für die Sparrenburg 
  • 190,00 € für den Museumshof Senne
  • 190,00 € für das Heimathaus Senne
  • 190,00 € für die Galerie in der Alten Vogtei Heepen
  • 190,00 € für das Heimathaus Jöllenbeck
  • 340,00 € für das Bauernhausmuseum
  • 420,00 € für das Museum Huelsmann

Sie können in bar oder per girocard bezahlen. 

  • Die Anmeldung gilt in der Regel 6 Monate. Innerhalb dieser Frist kann die Eheschließung erfolgen.
  • Haben Sie bereits einen bestimmten Trautermin reserviert und können die Eheschließung z. B. aufgrund fehlender Unterlagen noch nicht anmelden, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.

  • persönlich mit Termin
  • Wenn Sie alleine und persönlich ohne Ihre zukünftige Ehepartnerin bzw. Ihren zukünftigen Ehepartner die Anmeldung der Eheschließung vornehmen, bringen Sie bitte diese ausgefüllte Vollmacht mit.
  • Sofern Sie beide in Deutschland geboren und deutsche Staatsangehörige sind, können Sie die Eheschließung auch schriftlich anmelden. Nutzen Sie hierfür bitte den Vordruck "Schriftliche Anmeldung der Eheschließung". Schicken Sie diesen vollständig ausgefüllten Vordruck mitsamt aller notwendigen Unterlagen (Personalausweis/Reisepass als Kopie) im Original per Post zu. Eine Entgegennahme der schriftlichen Anmeldung zur Eheschließung per E-Mail ist rechtlich leider nicht zulässig.
    Nachdem die Unterlagen geprüft wurden erhalten Sie alle Dokumente inklusive einer Rechnung per Post zugeschickt.
  • Ihren Trautermin (Wunschtermin) können Sie bereits ein Jahr im Voraus über den Traukalender online reservieren. Bei der Vorreservierung handelt es sich nicht um eine verbindliche Zusage des Standesamtes. Die Reservierung erfolgt nur unter Vorbehalt, da die Ehevoraussetzungen gemäß § 13 Personenstandsgesetz (PStG) erst geprüft werden müssen.