Führungszeugnis

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Das Führungszeugnis ist ein Zeugnis über den Inhalt des Bundeszentralregisters. Das vom Bundesamt für Justiz in Bonn geführte Register enthält im Wesentlichen Eintragungen über rechtskräftige strafrechtliche Verurteilungen.

Es gibt folgende Arten von Führungszeugnissen:

  • Einfaches Führungszeugnis für private Zwecke (z. B. für die Einstellung bei einem privaten Arbeitgeber)
  • Einfaches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer deutschen Behörde (z. B. für die Eintragung eines Gewerbes)
  • Erweitertes Führungszeugnis für private Zwecke oder zur Vorlage bei einer deutschen Behörde (für eine kinder- und jugendnahe Tätigkeit sowie Tätigkeiten mit Leistungsberechtigten nach dem Sozialgesetzbuch XII  - SGB XII -)
  • Europäisches Führungszeugnis (für Personen, die die EU-Staatsangehörigkeit - alleine oder zusätzlich zur deutschen Staatsangehörigkeit - besitzen)

Um ein Führungszeugnis beantragen zu können, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen: 

  • Haupt- oder Nebenwohnsitz in Bielefeld
  • Mind. 14 Jahre alt (für jüngere Personen gibt es kein Führungszeugnis)

Wenn Sie eine EU-Staatsangehörigkeit (alleine oder zusätzlich zur deutschen Staatsangehörigkeit ) besitzen, können Sie nur ein Europäisches Führungszeugnis beantragen.

  • Reisepass oder Personalausweis der Antragstellerin bzw. des Antragstellers
    bzw.
  • Aufenthaltstitel und Nationalpass
    (Nur die Vorlage des Aufenthaltstitels reicht nicht aus. Dieser gilt immer nur in Verbindung mit dem Nationalpass.) 

    ggf. zusätzlich:
  • Bei einem Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörde:
    Genaue Anschrift der Behörde erforderlich, weil das Führungszeugnis immer direkt an die Behörde gesendet wird
     
  • Beim erweiterten Führungszeugnis:
    Schriftliche Bestätigung, dass die Voraussetzungen des § 30 a Abs. 1 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) vorliegen. Diese ist von der Stelle auszustellen, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt.
     
  • Bei der Beantragung durch einen gesetzlichen Betreuer
    - Reisepass oder Personalausweis der gesetzlichen Betreuerin/des gesetzlichen Betreuers
    - Bestallungsurkunde

  • 13,00 € für das Führungszeugnis
  • 13,00 € für zusätzliche Überbeglaubigung/Apostille

Sie können mit Bargeld oder per girocard bezahlen.

Die Bearbeitungsdauer durch das Bundesamt für Justiz beträgt ca. 14 Tage. 

Das Führungszeugnis können Sie wie folgt beantragen:  

  • Persönliche Vorsprache des Antragstellers (nur mit Online-Terminvereinbarung)
  • Für Jugendliche unter 18 Jahre gilt:
          - ab 14 Jahre mit eigenem Ausweisdokument (Perso oder Reisepass) ohne Vollmacht der Eltern möglich
          - gesetzliche Vertreter können alleine das Führungszeugnis für ihr Kind beantragen
  • Online-Antrag (bitte beachten Sie die dort genannten Voraussetzungen)

 

Verwendung eines Führungszeugnisses im Ausland

Für die Verwendung eines Führungszeugnisses im Ausland wird zusätzlich eine Überbeglaubigung oder Apostille benötigt. Dies sollte bei Antragstellung mitgeteilt werden. Der Antrag auf ein Führungszeugnis wird dann mit einem entsprechenden Hinweis ergänzt, damit das Führungszeugnis sofort nach Erstellung mit Überbeglaubigung oder Apostille versehen wird.


Beantragung eines Führungszeugnisses aus dem Ausland