Gewerbe - Bewachungserlaubnis gemäß § 34 a Gewerbeordnung beantragen

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Wer gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen will (Bewachungsgewerbe), bedarf der Erlaubnis.

  • Siehe Antragsunterlagen
  • Die zukünftige Betriebsstätte ist in Bielefeld.
  • Eine einschlägige berufliche Vorbildung ist nicht erforderlich. Jedoch wird die persönliche Zuverlässigkeit der Antragstellerin bzw. des Antragstellers geprüft.

Das bedeutet insbesondere, dass keine Vorstrafen vorliegen und dass die Antragstellerin ihren bzw. der Antragsteller seinen steuerlichen Pflichten nachkommt bzw. in den letzten Jahren nachgekommen ist.

  • Sachkundenachweis der IHK
  • Nachweis der Haftpflichtversicherung
    • Die Mindesthöhe der Versicherungssumme beträgt je Schadensereignis:
      • für Personenschäden: 1.000.000,00 €
      • für Sachschäden: 250.000,00 €
      • für das Abhandenkommen bewachter Sachen: 15.000,00 €
      • für reine Vermögensschäden: 12.500,00 €

Zusätzlich bei natürlichen Personen:

  • Personalausweis oder Reisepass bzw. EU-Ausweis, gegebenenfalls Aufenthaltstitel
    Bei Vorlage eines Passes bzw. EU-Ausweises ist eine aktuelle Meldebescheinigung erforderlich.
  • Behördliches Führungszeugnis gemäß § 30 Absatz 5 Bundeszentralregistergesetz (BZRG), Belegart OG
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150 Absatz 5 Gewerbeordnung (GO)
  • Bescheinigung in Steuersachen (Unbedenklichkeitsbescheinigung) des Finanzamtes

 

Zusätzlich bei juristischen Personen:

  • Handels- bzw. Vereinsregisterauszug
    • Sofern die juristische Person noch nicht im Handelsregister eingetragen ist, Gesellschaftsvertrag mit Bestellung eines vertretungsberechtigten Organs in Fotokopie
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150 Absatz 5 Gewerbeordnung (GO)
    • Entfällt bei innerhalb der letzten 3 Monate neu gegründeten Firmen
  • Bescheinigung in Steuersachen (Unbedenklichkeitsbescheinigung) des Finanzamtes
    • Entfällt bei innerhalb der letzten 3 Monate neu gegründeten Firmen
  • Für alle vertretungsberechtigten Personen von juristischen Personen:
    • Personalausweis oder Reisepass bzw. EU-Ausweis, gegebenenfalls Aufenthaltstitel
    • Behördliches Führungszeugnis gemäß § 30 Absatz 5 Bundeszentralregistergesetz (BZRG), Belegart OG
    • Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150 Absatz 5 Gewerbeordnung (GO)
    • Bescheinigung in Steuersachen (Unbedenklichkeitsbescheinigung) des Finanzamtes

Hinweise:

  • Ist ein Führungszeugnis oder ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister bei einer deutschen Behörde vorzulegen, ist dies bereits bei der Antragstellung bei der Meldebehörde anzugeben.
  • Führungszeugnis und Auszug aus dem Gewerbezentralregister dürfen nicht älter als 6 Monate sein.

Im Sinne des § 16 des Gebührengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (GebG NRW) wird ein Vorschuss erhoben (siehe Hinweise).

Der Gebührenrahmen beträgt 250,00 € - 5.000,00 €.

  • Bewachung von Eigentum fremder Personen
    • 1.500,00 € Grundgebühr ohne Ermäßigungen/Mehraufwände für Natürliche Personen
    • 1.650,00 € Grundgebühr ohne Ermäßigungen/Mehraufwände für Juristische Personen
       
  • Bewachung von Leben fremder Personen
    • 2.000,00 € Grundgebühr ohne Ermäßigungen/Mehraufwände für Natürliche Personen
    • 2.150,00 € Grundgebühr ohne Ermäßigungen/Mehraufwände für Juristische Personen
       
  • Bewachung von Eigentum und Leben fremder Personen
    • 2.500,00 € Grundgebühr ohne Ermäßigungen/Mehraufwände für Natürliche Personen
    • 2.650,00 € Grundgebühr ohne Ermäßigungen/Mehraufwände für Juristische Personen

Eine Bezahlung ist bar, per Überweisung oder mit girocard möglich.

Hinweise:
Die Gebührenfestsetzung erfolgt entsprechend des tatsächlichen Verwaltungsaufwandes und des wirtschaftlichen Vorteils nach der abschließenden Entscheidung über Ihren Antrag.

Die Erlaubnis wird in der Regel nach Abschluss des Prüfverfahrens unbefristet erteilt.

Die Antragstellung sollte mindestens 4 Wochen vor der beabsichtigten Aufnahme der Tätigkeiten erfolgen.

Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes darf nicht älter als 3 Monate sein.

Den Antrag können Sie online und persönlich stellen. Für die persönliche Antragstellung vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin.