Hund - Steuerermäßigung beantragen

#getLabelName2('adt.label.dienstleistung.volltext','Beschreibung')Beschreibung

Nach der Hundesteuersatzung gibt es für bestimmte Hunde auf Antrag eine Ermäßigung von der Hundesteuer.

  • Bezug von Leistungen nach dem SGB II (Bürgergeld/JobCenter)
  • Bezug von Leistungen anch dem SGB XII (Grundsicherung/Sozialamt)
  • Einkommensmäßige Gleichstellung mit einem der oberen Kriterien (Bielefeldpass/Vergleichsberechnung vom Sozialamt)

Entfällt eine der Voraussetzungen, muss dies dem Amt für Finanzen innerhalb von zwei Wochen mitgeteilt werden.

  • aktueller Leistungsnachweis vom Jobcenter Arbeitplus in Bielefeld oder vom Sozialamt
  • bei Einkommensmäßiger Gleichgestellung: Bescheinigung vom Jobcenter Arbeitplus in Bielefeld über die Prüfung des Einkommens und Einhaltung der Regelsätze

Der Antrag ist kostenlos.

Die Ermäßigung kann für einen Hund erfolgen. Die Gebühr beträgt nur noch ein Viertel des jährlichen Steuersatzes.

Entfallen die Voraussetzungen für eine bisherige Steuerermäßigung, muss dies dem Amt für Finanzen innerhalb von zwei Wochen mitgeteilt werden.

  • Der Antrag ist online, persönlich oder schriftlich zu stellen.
  • In der Bürgerberatung ist ein Termin erforderlich.