Klimaschutz - Förderung für Dämmmaßnahmen beantragen

#getLabelName2('adt.label.dienstleistung.volltext','Beschreibung')Beschreibung

Ab sofort wird die Dämmung von Dächern bzw. obersten Geschossdecken zum Einsparen von Heizenergie in Bielefeld gefördert. 
Bei der Verwendung von nachhaltigen Baustoffen/umweltfreundlichen Dämmstoffen wird die Förderung erhöht. Dafür muss der verwendete Dämmstoff als „nachwachsender Rohstoff“ in der Datenbank der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR) aufgeführt sein.
Die Förderleistung beträgt: 

  • 20,00 € pro m² gedämmter Bauteilfläche bei einer Dämmung des Daches
  • 10,00 € pro m² gedämmter Bauteilfläche bei einer Dämmung der obersten Geschossdecke
  • zusätzlich 10,00 € pro m² bei der Verwendung von nachhaltigen Baustoffen/umweltfreundlichen Dämmstoffen

und ist begrenzt auf 3.000 € je Antrag.

Die Voraussetzungen der Förderrichtlinie müssen erfüllt sein, somit sind nur Dämmmaßnahmen förderfähig, die u. a.

  • in mindestens 10 Jahren alten Gebäuden mit überwiegender (> 50 %) Wohnraumnutzung durchgeführt werden.
  • von Fachunternehmen ausgeführt werden.
  • erst nach Erhalt der Bewilligung beauftragt werden.

  • Bewilligungsantrag
  • ggf. Einverständniserklärung der Eigentümerin bzw. des Eigentümers 
  • Angebot eines Fachunternehmens 
     
  • Auszahlungsantrag
  • vollständige Rechnung(en) bzgl. förderfähiger Leistungen  
  • Erklärung des beauftragten Unternehmens über die Durchführung der Maßnahme (Fachunternehmer-Erklärung).

Ein Vordruck der Erklärung wird der Bewilligung beigefügt.

Der Antrag auf Bewilligung ist möglich, solange Fördermittel verfügbar sind. Auszahlungsanträge sind bis zum 15.11. des Folgejahres zu stellen.

Bewilligung: Bei Vorliegen aller Unterlagen bis zu 4 Wochen 
Auszahlung: Bei Vorliegen aller Unterlagen bis zu 6 Wochen
 

Die Antragstellung (Bewilligungsantrag und Auszahlungsantrag) erfolgt online.