Namensänderung Nachträgliche Erklärung eines gemeinsamen Familiennamens

#getLabelName2('adt.label.dienstleistung.volltext','Beschreibung')Beschreibung

Wenn während einer bestehenden Ehe kein gemeinsamer Ehename geführt wird, kann dieser jederzeit  nach der Eheschließung von den Ehegatten gewählt werden.

Zum Ehenamen kann der Geburtsname oder der frühere Name eines der Ehepartner bestimmt werden.

Ein Ehegatte, dessen Name nicht Ehename wird, kann durch Erklärung gegenüber dem Standesamt dem Ehenamen seinen Geburtsnamen oder den zur Zeit der Erklärung über die Bestimmung des Ehenamens geführten Namen mit Bindestrich voranstellen oder anfügen.

Ein Doppelname ist nur für den Ehepartner möglich, dessen Name nicht  Ehename geworden ist.

Für die Erklärung müssen beide Ehegatten gemeinsam beim Standesamt vorsprechen.
Sie erhalten dann eine Bescheinigung über die neue Namensführung.

 


  • Eheurkunde oder beglaubigte Ablichtung aus dem Familienbuch
     
  • Ausweisdokumente
     

30,00 Euro für die Erklärung zur Namensführung

10,00 Euro für die Bescheinigung über die Namensänderung

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