Schwerbehindertenausweis ändern - Verschlimmerungsantrag stellen

#getLabelName2('adt.label.dienstleistung.volltext','Beschreibung')Beschreibung

Wenn sich der Gesundheitszustand weiter verschlimmert oder zusätzliche Einschränkungen hinzugekommen sind, kann der Schwerbehindertenausweis geändert werden.
Dabei wird geprüft, ob z. B. der Grad der Behinderung erhöht werden muss oder ob (weitere) Merkzeichen eingetragen werden müssen.
Nach Prüfung wird ein neuer Ausweis angefertigt. Eine Änderung des vorhandenen Ausweises ist nicht möglich.

Hierfür müssen Sie einen sogenannten "Verschlimmerungsantrag" stellen.

Veränderung des Gesundheitszustandes

  • Antragsformular
  • aktuelles, farbiges Lichtbild (nur für Personen über 10 Jahre)
  • wenn vorhanden: Kopien ärztlicher Gutachten (in deutscher Sprache)
  • Benennung evtl. behandelnder Ärztinnen und Ärzte

Bei einer Antragstellung durch eine andere Person ist deren Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass) vorzulegen. Eine Vollmacht für diese Person ist nicht erforderlich.

  • Die Prüfung und Ausstellung des Schwerbehindertenausweise ist kostenfrei.
  • Kosten für selbst beschaffte ärztliche Gutachten können nicht erstattet werden.
  • Werden Befundberichte vom Sozialamt angefordert, werden die Kosten vom Sozialamt übernommen.

  • Der neue Schwerbehindertenausweis (im Scheckkartenformat) wird in der Regel nicht befristet.
  • Kinder bis 10 Jahre: Befristung des Schwerbehindertenausweises bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres
  • Kinder ab 10 Jahre bekommen einen neuen Scheckkartenausweis mit Lichtbild (Gültigkeit hängt von der Art der Beeinträchtigung ab und muss in der Schwerbehindertenabteilung abgeklärt werden.).
  • in Ausnahmefällen befristete Gültigkeit (z. B. wenn eine ärztliche Nachprüfung vorgesehen ist oder eine befristete Aufenthaltserlaubnis vorliegt)

Die Bearbeitung dauert ca. 3 Monate.

Den Antrag können Sie wie folgt stellen:

  • persönlich
  • schriftlich
  • online


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Der Ablauf ist wie folgt:

  • Antrag ausfüllen
  • Unterlagen von Ärzten beifügen, alternativ nur die Ärzte benennen
  • Antrag und Unterlagen zuschicken
  • Schwerbehindertenausweis wird nach Bearbeitung per Post zugesandt