Aktuelle Regelungen in Bielefeld

Hier finden Sie die aktuell geltenden Regelungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie. Diese sind im Bundesinfektionsschutzgesetz festgelegt. 

Informationen der Bielefelder Krankenhäuser

Natürlich sind Patientenbesuche herzlich willkommen und gewünscht.

Während der gesamten Besuchszeit muss eine FFP2-Maske über Mund und Nase getragen werden.

Hier erhalten Sie einen kurzen Überblick über die aktuellen Besucherregelungen der einzelnen Bielefelder Krankenhäuser:

  • Klinikum Bielefeld, Standorte Klinikum Mitte, Rosenhöhe und Halle (Westf.): täglich 8 bis 20 Uhr. Die jeweils aktuellen Details und Informationen zur Besuchsregelung unter: www.klinikumbielefeld.de.
  • EvKB, Standorte Gilead und Johannisstift: täglich 10 bis 19 Uhr, weitere Info: www.evkb.de.
  • Franziskus Hospital:  täglich 12 bis 20 Uhr. Weitere Info: www.franziskus.de.

In einzelnen Bereichen können die Besucherregeln abweichen. Für Kinder und Schwerstkranke, in Notfällen und in Krisensituationen sind individuelle Regelungen mit der jeweiligen Klinik möglich.

Die aktuellen Regeln im Überblick

Eine Pflicht zum Tragen einer Maske (FFP2 oder vergleichbar) besteht nach Bundesrecht unter anderem für folgende Bereiche:

  • Für Besucher*innen in Krankenhäusern sowie voll- und teilstationären Pflegeeinrichtungen und vergleichbaren Einrichtungen ist das Tragen einer Maske (FFP2 oder vergleichbar) Pflicht. 
  • Für Besucher*innen von Arztpraxen und allen sonstigen heilberuflichen Praxen besteht ebenfalls die Pflicht zum Tragen einer Maske (FFP2 oder vergleichbar).

Weitere Informationen zur FFP2-Maskenpflicht stehen auf der Internetseite der Bundesregierung.

Eine weitere Regelung nach Landesrecht besteht nicht.

Seit dem 1. März 2023 entfallen für alle Beschäftigten und Besucher*innen die bisher bestehenden Testpflichten.

Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und ambulante Pflegedienste dürfen ohne Testnachweis betreten werden.
Auch die in anderen Bereichen noch gültigen Testpflichten bestehen seit dem 1. März 2023 nicht mehr.

Alle Infos zu den aktuellen Regelungen finden Sie beim Land NRW.