Aktuelle Regelungen in Bielefeld
Hier finden Sie die aktuell geltenden Regelungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie. Diese sind in der Corona-Schutzverordnung des Landes NRW festgelegt.
Änderungen zum 3. April
Das Land NRW hat die Corona-Schutzverordnung an die Vorgaben des bundesweit geltenden Infektionsschutzgesetzes angepasst. Damit wurden die Schutzmaßnahmen in Nordrhein-Westfalen erheblich reduziert. Sowohl die bisherigen 3G- und 2Gplus-Zugangsbeschränkungen als auch die allgemeine Maskenpflicht in Innenräumen sind entfallen. Die Einhaltung der AHA-Regeln wird weiterhin empfohlen.
Die aktuellen Regeln im Überblick
Eine Pflicht zum Tragen mindestens einer medizinischen Maske besteht weiterhin für folgende Bereiche:
- Öffentliche Verkehrsmittel (Busse und Bahnen, Schülerbeförderung)
- Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen (Krankenhäuser, Dialyseeinrichtungen, Arztpraxen, ambulante Pflegedienste, voll- oder teilstationäre Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen oder vergleichbare Einrichtungen)
- Obdachlosenunterkünfte
- Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerber*innen, vollziehbar Ausreisepflichtigen, Flüchtlingen und Spätaussiedler*innen
Bestimmte Einrichtungen dürfen nur mit einem negativen Testnachweis betreten werden. Dazu zählen unter anderem:
- Krankenhäuser
- Pflegeheime
- Ambulante Pflegedienste
- Einrichtungen zur gemeinsamen Unterbringung vieler Menschen
- Asyl- und Flüchtlingsunterkünfte
- Gemeinschaftsunterkünfte für Wohnungslose
- Justizeinrichtungen
Hinweise für Besucher*innen:
- Besucher*innen müssen ihr negatives Testergebnis jeweils vor dem Betreten vorlegen.
- Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres sind von der Testpflicht ausgenommen.
Hinweise für Beschäftigte:
- Die Beschäftigten müssen sich im Regelfall zweimal in der Woche testen lassen.
- Nicht-immunisierte Beschäftigte müssen sich täglich testen lassen.
Hinweise für behandelte, betreute oder untergebrachte Personen:
- In den Einrichtungen behandelte, betreute oder untergebrachte Personen müssen bei der Aufnahme negativ getestet sein.
moBiel informiert hier zur Regelung im ÖPNV.