Bielefelder Erziehungshilfen
Eltern haben für sich und ihre Kinder einen Anspruch auf Hilfe zur Erziehung und weitere Hilfen nach dem Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII), wenn das Wohl des Kindes oder Jugendlichen nicht sichergestellt ist. Gleiches gilt eingeschränkt für junge Erwachsene.
Kurze inhaltliche Erläuterung zu den einzelnen Hilfearten:
Was ist was?
Kurze inhaltliche Erläuterung zu den einzelnen Hilfearten:
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Einrichtungen der Erziehungshilfe
und nachgehende betreute Wohnformen in Trägerschaft der Stadt Bielefeld
Auf der Grundlage von Partizipation, Alltagsorientierung und Nutzung vorhandener Ressourcen tragen die städtischen Angebote der Erziehungshilfe zum Recht der jungen Menschen auf Erziehung, soziale Entwicklung und Abbau sozialer Benachteiligungen bei.
Die Einrichtungen der Erziehungshilfe und das Betreute Wohnen sind im Amt für Jugend und Familie -Jugendamt- integriert. Die Inanspruchnahme erfolgt im Rahmen der Hilfeplanung (§36 Kinder- und Jugendhilfegesetz).
Kinderhäuser Wintersheide
Mädchenwohnheim Halhof
Jugendwohnheim Rolf-Wagner-Haus
Jugendwohnheim „Linie 3”
Betreutes Wohnen
Die Einrichtungen der Erziehungshilfe und das Betreute Wohnen sind im Amt für Jugend und Familie -Jugendamt- integriert. Die Inanspruchnahme erfolgt im Rahmen der Hilfeplanung (§36 Kinder- und Jugendhilfegesetz).