Eheschließung und Geburt

Die Lebensentwürfe der Menschen in der Bundesrepublik weisen große Unterschiede auf. Die Familienform der heutigen Gesellschaft hat sich facettenreich entwickelt: traditionelle Familien mit Ernährer und Hausfrau, Eltern mit oder ohne Trauschein, alleinerziehende Mütter und Väter, Familien mit Hausmann und Alleinverdienerin – und viele andere Konstellationen. In Deutschland unterliegen Ehe und Familie einem deutlichen Wandel. Die Zahl der nicht ehelichen Lebensgemeinschaften und Single-Haushalte, der kinderlosen Beziehungen steigt an.
Haben Sie Fragen zur Eheschließung, Lebenspartnerschaften oder erwarten ein Kind?
Folgende Einrichtungen helfen Ihnen weiter:
Bürgeramt, Standesamt
Geburtskliniken
Kinderschutz
Hebammen
Haben Sie Fragen zur Eheschließung, Lebenspartnerschaften oder erwarten ein Kind?
Folgende Einrichtungen helfen Ihnen weiter:
Bürgeramt, Standesamt
Die Eheschließung kann bereits sechs Monate vor dem geplanten Hochzeitstag angemeldet werden, was eine exakte Planung der folgenden Termine möglich macht. Das heiratswillige Paar sollte sich beim zuständigen Standesamt informieren, welche Urkunden und Bescheinigungen hierfür benötigt werden. Trauzeugen sind nicht mehr erforderlich.
Anmeldung zur Eheschließung, Geburtenanmeldung, Familienbücher
Bürgeramt
Abteilung Standesamt
Tel. 0521 51- 0
Beantragung von Kinderreisepässen
Bürgeramt
Abteilung Bürgerberatung
Tel. 0521 51-0
Anmeldung zur Eheschließung, Geburtenanmeldung, Familienbücher
Bürgeramt
Abteilung Standesamt
Tel. 0521 51- 0
Beantragung von Kinderreisepässen
Bürgeramt
Abteilung Bürgerberatung
Tel. 0521 51-0
Geburtskliniken
Tritt eine Schwangerschaft ein und die werdende Mutter teilt dieses ihrem Arbeitgeber mit, steht sie unter Mutterschutz, das heißt ihr darf bis vier Monate nach der Geburt nicht gekündigt werden. Die Mutterschutzfrist beginnt grundsätzlich sechs Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin und endet acht Wochen nach der Geburt / eventuell zwölf Wochen bei Früh- bzw. Mehrlingsgeburten.
Zu entscheiden ist, ob das Kind zu Hause mit Hilfe einer Hebamme, in einer Klinik oder auch in einem speziellen Geburtshaus geboren werden soll.
Hier können Sie sich informieren:
Ev. Krankenhaus Bielefeld gGmbH
Gilead I
Burgsteig 13
Tel. 0521/ 772-78 268
Frauenklinik Dr. Hartog
Kiskerstr. 15
Tel. 0521/ 12 40 77
Geburtshaus Bielefeld
Werther Straße 8
Tel. 0521/ 5 28 15 50
Städtische Kliniken Bielefeld
Klinikum Mitte
Teutoburger Straße 50
Tel. 0521/ 5 81 - 0
St. Franziskus-Hospital gGmbH
Kiskerstr. 26
Tel. 0521/ 589 - 0
Zu entscheiden ist, ob das Kind zu Hause mit Hilfe einer Hebamme, in einer Klinik oder auch in einem speziellen Geburtshaus geboren werden soll.
Hier können Sie sich informieren:

Gilead I
Burgsteig 13
Tel. 0521/ 772-78 268

Kiskerstr. 15
Tel. 0521/ 12 40 77

Werther Straße 8
Tel. 0521/ 5 28 15 50

Klinikum Mitte
Teutoburger Straße 50
Tel. 0521/ 5 81 - 0

Kiskerstr. 26
Tel. 0521/ 589 - 0
Kinderschutz
Hebammen

Tel. 0521/2 70 42 02
Informationen zur finanziellen Unterstützung (Elterngeld).