Finanzielle Unterstützung

Besteht ein Rechtsanspruch auf finanzielle Unterstützung? Ergeben sich plötzlich Veränderungen im persönlichen Leben? – Die Anforderungen und Bedürfnisse können sehr vielfältig sein, manchmal sogar unüberschaubar werden.
Benötigen Sie Beratung und Unterstützung in finanziellen Angelegenheiten? Hier wird Ihnen zu folgenden Themen mit Informationen weiter geholfen:
Benötigen Sie Beratung und Unterstützung in finanziellen Angelegenheiten? Hier wird Ihnen zu folgenden Themen mit Informationen weiter geholfen:
- Elterngeld
- Betreuungsgeld
- Kindergeld/Kinderzuschlag
- Unterhaltsvorschuss
- Arbeitslosengeld/Berufsausbildungshilfe(BAB)
- Finanzielle Hilfen des Amtes für soziale Leistungen, BaföG und Wohngeld
- Bildungs- und Teilhabepaket für Kinder und Jugendliche
- Bielefelder Kinderfonds
Elterngeld

Die Versorgungsämter in Nordrhein-Westfalen wurden zum 1. Januar 2008 aufgelöst und die Aufgaben nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz auf die Kreise und kreisfreien Städte verlagert. Bei der Stadt Bielefeld werden die Aufgaben nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz im Amt für Jugend und Familie -Jugendamt- wahrgenommen.
Mehr zum Elterngeld.
Mehr zum Elterngeld.
Betreuungsgeld

Bitte beachten Sie die Auswirkungen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 21.07.2015, wonach das Betreuungsgeld für verfassungswidrig erklärt wurde: Info Betreuungsgeld
Kindergeld

Grundsätzlich besteht für alle Kinder ab der Geburt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres ein Anspruch auf Kindergeld. Unter bestimmten Bedingungen kann das Kindergeld auch darüber hinaus gezahlt werden. Die Anträge auf Kindergeld werden von der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit entgegengenommen.
• Unter welchen Voraussetzungen wird Kindergeld gezahlt?
• Wie wird der Antrag gestellt?
• Welche Regelungen gelten speziell für behinderte Kinder?
Kinderzuschlag
Der Kinderzuschlag wird Eltern gewährt, die zwar genug verdienen, um ihren eigenen Lebensunterhalt zu sichern, die aber nicht oder nicht vollständig den Lebensunterhalt ihrer Kinder abdecken können. Mit dem Kinderzuschlag können sie den Bedarf für ihre Kinder zusammen mit dem Kindergeld und dem Wohngeld decken und müssen kein Arbeitslosengeld II beziehen. Die Anträge werden von der Familienkasse entgegengenommen.
Die Bundesagentur für Arbeit informiert auf ihrer
Internetseite ausführlich über alle Regelungen zum Kindergeld und zum Kinderzuschlag.
Außerdem können Sie sich das
Erklärvideo auf den Seiten des Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend gerne anschauen.
• Unter welchen Voraussetzungen wird Kindergeld gezahlt?
• Wie wird der Antrag gestellt?
• Welche Regelungen gelten speziell für behinderte Kinder?
Kinderzuschlag
Der Kinderzuschlag wird Eltern gewährt, die zwar genug verdienen, um ihren eigenen Lebensunterhalt zu sichern, die aber nicht oder nicht vollständig den Lebensunterhalt ihrer Kinder abdecken können. Mit dem Kinderzuschlag können sie den Bedarf für ihre Kinder zusammen mit dem Kindergeld und dem Wohngeld decken und müssen kein Arbeitslosengeld II beziehen. Die Anträge werden von der Familienkasse entgegengenommen.
Die Bundesagentur für Arbeit informiert auf ihrer

Außerdem können Sie sich das

Unterhaltsvorschuss

Der Unterhaltsvorschuss dient der Sicherstellung des Unterhalts von minderjährigen Kindern, wenn ein unterhaltspflichtiger Elternteil keinen Unterhalt für ein Kind zahlt oder dies nicht kann. In diesem Fall tritt die zuständige Unterhaltsvorschusskasse zunächst in Vorlage. Die Unterhaltsansprüche des Kindes gehen dann in Höhe des gezahlten Unterhaltsvorschusses auf den Staat über, der sich die verauslagten Geldleistungen vom unterhaltspflichtigen Elternteil zurückholt und gegebenenfalls einklagt.
Nähere Informationen zum Unterhaltsvorschuss .
Nähere Informationen zum Unterhaltsvorschuss .
Arbeitslosengeld

Alles, was Sie zur Berufsausbildungsbeihilfe (BAB), zum Arbeitslosengeld I und II, kurz ALG 1 und 2 genannt, wissen sollten, finden Sie bei der Arbeitsagentur und beim Jobcenter Arbeitplus.
Genauso, welche Voraussetzungen für einen Hartz IV-Anspruch (ALG 2) hinsichtlich Vermögen, Einkommen, Zuverdienst, Wohnung usw. vorliegen müssen.
www.arbeitsagentur.de
www.arbeitplus-bi.de
Hartz4-Ratgeber
Genauso, welche Voraussetzungen für einen Hartz IV-Anspruch (ALG 2) hinsichtlich Vermögen, Einkommen, Zuverdienst, Wohnung usw. vorliegen müssen.



Finanzielle Hilfen des Amtes für soziale Leistungen

Das Amt für soziale Leistungen - Sozialamt - gewährt finanzielle Hilfen
- für Mieter und Eigentümer von Wohnraum (Wohngeld)
- für Kriegsopfer und Kriegerwitwen
- nach Opferentschädigungsgesetz, Soldatenversorgungsgesetz, Zivildienstgesetz und Häftlingshilfegesetz
- für Menschen, die voll erwerbsgemindert sind
- für Menschen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben
- bei Mietkostenrückständen
- für Asylanten und Flüchtlinge
BAFÖG
Beim Amt für Ausbildungsförderung erhalten Sie Auskünfte zu den allgemeinen Förderungsvoraussetzungen nach dem Bafög(Bundesausbildungsförderungsgesetz).
- ist die angestrebte Ausbildung förderungsfähig
- werden die persönlichen Förderungsvoraussetzungen erfüllt
- wo sind die Leistungen zu beantragen
Wohngeld
Wohngeld ist ein Zuschuss zur Miete (für Mieter) oder Belastung (für Wohneigentümer) für Haushalte mit geringem Einkommen. Insbesondere Rentner, Bezieher von Arbeitslosengeld I und Erwerbstätige mit geringem Einkommen gehören zur Gruppe der Wohngeldbezieher.
Weitere Informationen zum Wohngeld.
Weitere Informationen zum Wohngeld.
Bielefelder Kinderfonds
Der Bielefelder Kinderfonds begegnet Kinderarmut
Mit dem Bielefelder Kinderfonds soll Kindern aus Familien mit geringem Einkommen die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben, an kulturellen, sportlichen, sozialen, musikalischen, künstlerischen und schulischen Angeboten ermöglicht werden.
Der Bielefelder Kinderfonds übernimmt für diese Kinder die Teilnahmekosten, damit sie an Angeboten bei Kooperationspartnern (zurzeit: Musik- und Kunstschule, Volkshochschule, Stadtsportbund bzw. Sportvereine und BBF – Bielefelder Bäder und Freizeit GmbH) teilnehmen können. Voraussetzung ist die Vorlage des Bielefeld-Passes.
Der Bielefelder Kinderfonds übernimmt für diese Kinder die Teilnahmekosten, damit sie an Angeboten bei Kooperationspartnern (zurzeit: Musik- und Kunstschule, Volkshochschule, Stadtsportbund bzw. Sportvereine und BBF – Bielefelder Bäder und Freizeit GmbH) teilnehmen können. Voraussetzung ist die Vorlage des Bielefeld-Passes.

So geht’s
Eltern, Lehrer oder andere Erwachsene können für ein Kind, das gefördert werden soll, ein Angebot bei den Kooperationspartnern aussuchen. Bei der Anmeldung legt das Kind den Bielefeld-Pass vor. Der Kooperationspartner wendet sich dann direkt an den Kinderfonds und zieht den nötigen Betrag für das Angebot ein. Schon kann das Kind teilnehmen.
www.bielefelder-kinderfonds.de
Eltern, Lehrer oder andere Erwachsene können für ein Kind, das gefördert werden soll, ein Angebot bei den Kooperationspartnern aussuchen. Bei der Anmeldung legt das Kind den Bielefeld-Pass vor. Der Kooperationspartner wendet sich dann direkt an den Kinderfonds und zieht den nötigen Betrag für das Angebot ein. Schon kann das Kind teilnehmen.

Bildungs- und Teilhabepaket für Kinder und Jugendliche
Durch die Leistungen des Bildungs- und Teilabepakets sollen Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen gefördert und Unterstützt werden. Es wird das Ziel verfolgt, diese Kinder und Jugendlichen stärker als bisher in die Gemeinschaft zu integrieren.
Für alle Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes ist ein Antrag erforderlich, und zwar bevor die Leistung in Anspruch genommen werden soll. Bitte beachten Sie, dass Leistungen für Zeiten vor der Antragstellung grundsätzlich nicht gewährt werden können. Für die einzelnen Leistungen sind Anlagen zum Antrag und ggfs. weitere Unterlagen einzureichen.
Alle weiteren Informationen beim Team Bildung und Teilhabe im Sozialamt der Stadt Bielefeld.
Für alle Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes ist ein Antrag erforderlich, und zwar bevor die Leistung in Anspruch genommen werden soll. Bitte beachten Sie, dass Leistungen für Zeiten vor der Antragstellung grundsätzlich nicht gewährt werden können. Für die einzelnen Leistungen sind Anlagen zum Antrag und ggfs. weitere Unterlagen einzureichen.
Alle weiteren Informationen beim Team Bildung und Teilhabe im Sozialamt der Stadt Bielefeld.