Teilhabefonds

Aktuelles zum Teilhabefonds

Informationen für Antragsteller*innen
 

30.01.2024

Auch ab 2024 steht der Teilhabefonds wieder für weitere drei Jahre zur Verfügung. Es können wieder Anträge eingereicht werden.

Der Teilhabefonds - Ihre Ideen für ein gutes Miteinander in Bielefeld umsetzen!

Verschiedene Bunte Figuren an einem Baum

Zur Realisierung der Ideen der Bürger*innen für ein gutes Miteinander aller Bielefelder*innen steht ab sofort ein Teilhabefonds im Rahmen des Integrationsbudgets zur Verfügung.

Hieraus können kleine Projekte in den Quartieren finanziell unterstützt werden. Dafür werden pro Jahr insgesamt 150.000 Euro bereitgestellt.

Der Teilhabefonds hat in den vergangen drei Jahren die Umsetzung von über 80 Projekten ermöglicht. Ende des Jahres 2023 wurde die Weiterführung des Teilhabefonds für weitere drei Jahre beschlossen.
Im Sinne einer umfassenden Inklusion geht es darum, das Zusammenleben aller Menschen in Bielefeld - egal welcher Herkunft oder Hautfarbe, egal welchen Alters oder Geschlechts oder Einkommens, egal welcher Begabungen und Behinderungen – zu verbessern. Denn sowohl die Integration und Inklusion geht uns alle an und kann nur gelingen, wenn wir zielgruppenübergreifend gemeinsam ein gutes Miteinander in Bielefeld fördern.

Der Projektaufruf setzt dort an, wo Brücken zwischen Lebenswelten gebaut werden sollen, um Nachbarschaften aufzubauen oder zu stärken. Es können Projekte gefördert werden, die zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements sowie zur Förderung des sozialen, nachbarschaftlichen Zusammenhalts und der Kommunikation beitragen. Denn durch Aktivitäten, die Begegnung und Beteiligung im Quartier fördern, kann Vielfalt zur Normalität werden.

Der Projektaufruf wendet sich an unterschiedliche Akteur*innen, z. B. Nachbarschaftsinitiativen, Gruppierungen, Vereine, Kirchengemeinden und religiöse Vereinigungen, Migrantenorganisationen, Träger der freien Wohlfahrtspflege, Träger der freien Jugendhilfe und Wohnungsunternehmen.
Es werden solche Anträge prioritär bewilligt, die von Projekttandems gestellt werden, bei denen sich mindestens zwei Antragsberechtigte zusammentun (z.B. Sportverein und Migrantenorganisation). Freie Träger der Wohlfahrtspflege können nur im Tandem mit Bewohner*innen oder selbstorganisierten Gruppen aus den Quartieren einen Antrag stellen.
Grundsätzlich werden kleinere Projekte aus den Bereichen Jugend, Soziales, Kultur, Freizeit, Sport, Gesundheit und non-formale Bildung gefördert, die einen Bezug zum jeweiligen Quartier haben. Sie sollen den Menschen vor Ort zugutekommen und das nachbarschaftliche Miteinander auf unterschiedliche Art und Weise fördern. Die Projekte sollen praxisorientiert sein und auch nach der Förderphase weitergeführt werden können. Es sollen Ansätze gezeigt werden, die auf andere Nachbarschaften übertragbar sind und zur Nachahmung anregen, damit Projekte nach der Durchführung ebenfalls von anderen Initiativen oder Trägern umgesetzt werden können.

Folgende Themen sind dabei von Interesse:
  • Verbesserung des Zusammenlebens der Bewohner*innen in den Bielefelder Quartieren
  • Förderung des integrativen und inklusiven Miteinanders in den Quartieren
  • Stärkung von nachbarschaftlichen Kontakten
  • Steigerung der Integrationsfähigkeit von Nachbarschaften
  • Steigerung der Wohn-und Lebensqualität im Stadtviertel
  • Erhöhung der Identifikation der Bewohner*innen mit ihrem Quartier

  • Mögliche Beispiele für ein Projekt sind:
  • Verschiedenste Begegnungsmöglichkeiten im Quartier (z. B. ein regelmäßiges Klappstuhlcafé, eine mobile Küche)
  • Patenschaften, gegenseitige Unterstützung zwischen Nachbar*innen (Kinderbetreuung, Einkaufsfahrten, Computerkurse etc.)
  • Ausbildung von Quartierslots*innen
  • Einrichten eines Quartiersgartens

  • Inspirationen für erfolgreiche Projekte sind online zu finden. Projekte von Nachbar*innen für Nachbar*innen, die sogar für einen Preis nominiert wurden, finden Sie unter www.nachbarschaftspreis.de.
    Weitere Ideen können aus der „Werkstatt Vielfalt” der Robert-Bosch-Stiftung entnommen werden. Unter folgendem Link finden Sie eine Reihe von Projekten, die bereits durchgeführt wurden und zum Nachmachen einladen: www.bosch-stiftung.de
    Die maximale Förderzeit beträgt drei Jahre. Die Anträge können ab jetzt gestellt werden. Das Vergabegremium – bestehend aus Vertreter*innen des Rates, der freien Wohlfahrt, der politischen Gremien und der Verwaltung – wird Ende des Jahres 2020 seine Arbeit aufnehmen.

    Die Förderhöhe für Projektideen beträgt in der Regel höchstens 5.000 Euro pro Jahr, maximal 15.000 Euro über drei Jahre.

    Die Förderhöhe für Bürger- und Nachbarschaftsinitiativen beträgt in der Regel höchstens 2.000 Euro pro Jahr, maximal 6.000 Euro über drei Jahre.

    Die Fördermittel können für Honorarkosten, Sachmittel und kleinere Anschaffungen verwendet werden.