Bestandsförderung - Modernisierung von Wohnraum
Für bauliche Maßnahmen im Wohnungsbestand stellt das Land NRW 100 Prozent Förderungen mit min. 20 Prozent Tilgungsnachlass zur Modernisierung von Wohnraum zur Verfügung. Dieses gilt sowohl im Mietwohnungsbau als auch im Eigentumsbereich.
Gefördert werden Maßnahmen in folgenden Bereichen:
Verbesserung der Energieeffizienz zum Beispiel:
Wärmedämmung: Außenwände, Kellerdecke, Dach
Erneuerung von Fenstern (Dreifachverglasung) und Türen
Verbesserung von Heizungs- und Warmwasseranlagen
Einbau von Lüftungsanlagen
Kosten der Energiegutachten/Nachweise/Wertermittlungen
(in Zusammenhang mit energetischen Maßnahmen)
Abbau von Barrieren zum Beispiel:
Badumbau mit bodengleicher Dusche
Schaffung barrierearmer Wohnflächen/Ändern der Grundrisse
Einbau neuer/verbreiterter Türen
Überwindung von Differenzstufen/Einbau Treppenlift
Einbau einer rollstuhlgerechten, unterfahrbaren Einbauküche
Nachrüstung mit elektrischen Türöffnern/Orientierungssystemen
Barrierefreier Umbau/Anbau eines Balkons/Terrasse
Modernisierung/erstmaliger Einbau eines Aufzugs
Neues Erschließungssystem
Änderung und Erweiterung von Wohnraum
Anbauten/Dachgeschossausbauten/Umnutzung Gewerberäume
Klimafolgenanpassung, Verbesserung des Wohnumfelds, Einbruchschutz, Sicherheit, Digitalisierung
Sonstige Instandsetzungsmaßnahmen
Voraussetzungen
Mietwohnungen, Eigenheime oder Eigentumswohnungen
Bezugsfertig seit mehr als 5 Jahren
Gebäude mit max. 6 Vollgeschossen
Mindestens 35 m² Wohnfläche pro Wohneinheit
Gegebenenfalls Wertermittlung bei vorrangigen Hypotheken
Ggf. Baubeginn vor Bewilligung möglich | Ausführung durch Fachfirmen
Antragstellung durch Eigentümer/Erbbauberechtigte
Einkommensgrenzen bei selbstgenutztem Eigentum
(außer in Stadterneuerungsgebieten „Soziale Stadt”, „Stadtumbau West”)
Miet- und Belegungsbindungen bei Mietwohnungen
Konditionen pro Mietwohnung/Eigentum
Weitere Informationen
Zusätzlich bietet auch die Wohnberatung des Amtes für soziale Leistungen der Stadt Bielefeld bei individuellen Wohnungsanpassungen einen Beratungsservice an.
Gefördert werden Maßnahmen in folgenden Bereichen:
Verbesserung der Energieeffizienz zum Beispiel:
Wärmedämmung: Außenwände, Kellerdecke, Dach
Erneuerung von Fenstern (Dreifachverglasung) und Türen
Verbesserung von Heizungs- und Warmwasseranlagen
Einbau von Lüftungsanlagen
Kosten der Energiegutachten/Nachweise/Wertermittlungen
(in Zusammenhang mit energetischen Maßnahmen)
Abbau von Barrieren zum Beispiel:
Badumbau mit bodengleicher Dusche
Schaffung barrierearmer Wohnflächen/Ändern der Grundrisse
Einbau neuer/verbreiterter Türen
Überwindung von Differenzstufen/Einbau Treppenlift
Einbau einer rollstuhlgerechten, unterfahrbaren Einbauküche
Nachrüstung mit elektrischen Türöffnern/Orientierungssystemen
Barrierefreier Umbau/Anbau eines Balkons/Terrasse
Modernisierung/erstmaliger Einbau eines Aufzugs
Neues Erschließungssystem
Änderung und Erweiterung von Wohnraum
Anbauten/Dachgeschossausbauten/Umnutzung Gewerberäume
Klimafolgenanpassung, Verbesserung des Wohnumfelds, Einbruchschutz, Sicherheit, Digitalisierung
Sonstige Instandsetzungsmaßnahmen
Voraussetzungen
Mietwohnungen, Eigenheime oder Eigentumswohnungen
Bezugsfertig seit mehr als 5 Jahren
Gebäude mit max. 6 Vollgeschossen
Mindestens 35 m² Wohnfläche pro Wohneinheit
Gegebenenfalls Wertermittlung bei vorrangigen Hypotheken
Ggf. Baubeginn vor Bewilligung möglich | Ausführung durch Fachfirmen
Antragstellung durch Eigentümer/Erbbauberechtigte
Einkommensgrenzen bei selbstgenutztem Eigentum
(außer in Stadterneuerungsgebieten „Soziale Stadt”, „Stadtumbau West”)
Miet- und Belegungsbindungen bei Mietwohnungen
Konditionen pro Mietwohnung/Eigentum
- 100 Prozent Förderung der Bau- und Baunebenkosten
- bis zu 100.000 € Darlehen je Wohnung/Eigenheim
- Tilgungsnachlass (TiNa) von 20 Prozent
- Weitere 5 Prozent TiNa für besseren energetischen Standard
- Weitere 5 Prozent TiNa für ökologische Dämmstoffe
- 0,0 Prozent Zinsen in den ersten 10 Jahren
- (anschl. 0,5 Prozent während der 20-/25-jährigen Zinsbindung)
- 2 Prozent Tilgung (Sondertilgungen möglich)
- 0,5 Prozent laufender Verwaltungskostenbeitrag
Weitere Informationen
Info "Modernisierung von Wohnraum"
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW
NRW.BANK
Zusätzlich bietet auch die Wohnberatung des Amtes für soziale Leistungen der Stadt Bielefeld bei individuellen Wohnungsanpassungen einen Beratungsservice an.