Mietwohnungsbauförderung
Die öffentliche Mietwohnungsbauförderung in Bielefeld ist 2020 so gut wie nie. Das Land NRW stellt für Bauherren, Privatinvestoren, Wohnungsgesellschaften und Genossenschaften attraktive zinslose Darlehen mit Tilgungsnachlässen für die Förderung des Mietwohnungsbaus zur Verfügung. Gefördert werden sowohl Neubauten wie auch die Neuschaffung von Mietwohnungen durch bauliche Maßnahmen im Bestand. Auch ein Mix mit frei finanzierten Wohnungen ist möglich.
Zielgruppen für die öffentlich geförderten Mietwohnungen sind Haushalte mit Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein (WBS). Das sind zirka 40 Prozent aller Haushalte in Bielefeld wie zum Beispiel Familien, Alleinerziehende, Senioren, Studierende oder Menschen mit Behinderung. Vereinbarungen zur eigenverantwortlichen Auswahl von Mietern sind möglich. Auch Wohnprojekte, wie z.B. Mehrgenerationenwohnen, und Maßnahmen zur Standortaufbereitung können gezielt gefördert werden.
Förderung
Grundpauschale Einkommensgruppe A
Neubaumaßnahmen 2.150 €/m²
Bestandsmaßnahmen 1.540 €/m²
Zusatzdarlehen
Kleine Wohnungen (bis 55 m²): 5.000 €/WE
Große Familienwohnungen (ab 5 Zi. | mit 2.WC): 5.000 €/WE
Aufzug max. 55.000 €/Aufzug
Standortaufbereitung max. 20.000 €/WE
(75 % der förderfähigen Kosten)
Passivhausstandard: 150 €/m²
Besondere Darlehen gibt es für:
Tilgungsnachlässe
20/25-jährige Miet- und Belegungsbindung: 25 Prozent
30-jährige Miet- und Belegungsbindung: 30 Prozent
Standortaufbereitung | Rollstuhlgerechter Wohnraum 50 Prozent
Schwerbehindertenmaßnahmen | Bauen mit Holz 50 Prozent
Bewilligungsmiete: 6,20 €/m²
Konditionen
0,0 Prozent Zinsen für 15 Jahre (0,5 % für weitere 5/10/15 Jahre)
0,5 Prozent Verwaltungskostenbeitrag (laufend)
1,0 Prozent oder 2,0 Prozent Tilgung (Sondertilgungen/5 tilgungsfreie Jahre möglich)
20 Prozent Eigenleistung (auf Antrag TiNa anteilig anrechenbar)
20/25/30 Jahre Miet- und Belegungsbindung
Kombinierbar mit KfW und anderen Förderungen
Weitere Informationen
Zielgruppen für die öffentlich geförderten Mietwohnungen sind Haushalte mit Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein (WBS). Das sind zirka 40 Prozent aller Haushalte in Bielefeld wie zum Beispiel Familien, Alleinerziehende, Senioren, Studierende oder Menschen mit Behinderung. Vereinbarungen zur eigenverantwortlichen Auswahl von Mietern sind möglich. Auch Wohnprojekte, wie z.B. Mehrgenerationenwohnen, und Maßnahmen zur Standortaufbereitung können gezielt gefördert werden.
Förderung
Grundpauschale Einkommensgruppe A
Neubaumaßnahmen 2.150 €/m²
Bestandsmaßnahmen 1.540 €/m²
Zusatzdarlehen
Kleine Wohnungen (bis 55 m²): 5.000 €/WE
Große Familienwohnungen (ab 5 Zi. | mit 2.WC): 5.000 €/WE
Aufzug max. 55.000 €/Aufzug
Standortaufbereitung max. 20.000 €/WE
(75 % der förderfähigen Kosten)
Passivhausstandard: 150 €/m²
Besondere Darlehen gibt es für:
- Gruppenwohnungen | Rollstuhlgerechten Wohnraum
- Schwerbehindertenmaßnahmen | Bauen mit Holz
Tilgungsnachlässe
20/25-jährige Miet- und Belegungsbindung: 25 Prozent
30-jährige Miet- und Belegungsbindung: 30 Prozent
Standortaufbereitung | Rollstuhlgerechter Wohnraum 50 Prozent
Schwerbehindertenmaßnahmen | Bauen mit Holz 50 Prozent
Bewilligungsmiete: 6,20 €/m²
Konditionen
0,0 Prozent Zinsen für 15 Jahre (0,5 % für weitere 5/10/15 Jahre)
0,5 Prozent Verwaltungskostenbeitrag (laufend)
1,0 Prozent oder 2,0 Prozent Tilgung (Sondertilgungen/5 tilgungsfreie Jahre möglich)
20 Prozent Eigenleistung (auf Antrag TiNa anteilig anrechenbar)
20/25/30 Jahre Miet- und Belegungsbindung
Kombinierbar mit KfW und anderen Förderungen
Weitere Informationen
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Info "Mietwohnungsbauförderung"
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW
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