Bildungsprämie

Um die Bereitschaft zur beruflichen Weiterbildung zu fördern, hat die Bundesregierung die Bildungsprämie eingeführt.
Gefördert werden damit Erwerbstätige, die mindestens 15 Stunden in der Woche erwerbstätig sind, Selbständige sowie Beschäftigte in Mutterschutz oder Elternzeit. Die Bildungsprämie besteht aus zwei Komponenten:
Das zu versteuernde Einkommen kann übrigens deutlich geringer sein als das jährliche Bruttoeinkommen. Sie können es Ihrem letzten Steuerbescheid entnehmen oder schauen hier nach:
www.bildungspraemie.de
In einem telefonischen Vorgespräch klären wir gerne, ob Sie die persönlichen Voraussetzungen erfüllen. Nach Terminabsprache stellen wir Ihnen dann den Prämiengutschein aus. Sie können auch schon mal vorab überprüfen, ob Sie die Bedingungen für einen Prämiengutschein erfüllen.
Mehr Infos unter:
www.bildungspraemie.info
Gefördert werden damit Erwerbstätige, die mindestens 15 Stunden in der Woche erwerbstätig sind, Selbständige sowie Beschäftigte in Mutterschutz oder Elternzeit. Die Bildungsprämie besteht aus zwei Komponenten:
- Sie erhalten einen Prämiengutschein, der 50 Prozent der Weiterbildungskosten, maximal 500 Euro übernimmt, wenn Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen 20.000 Euro (40.000 Euro bei Ehepaaren) nicht übersteigt oder
- wenn Sie vemögenswirksame Leistungen ansparen, können Sie aus den Sparverträgen ohne Nachteile Geld für Weiterbildungen entnehmen. Die oben genannten Einkommensgrenzen gelten hier nicht.
Das zu versteuernde Einkommen kann übrigens deutlich geringer sein als das jährliche Bruttoeinkommen. Sie können es Ihrem letzten Steuerbescheid entnehmen oder schauen hier nach:

In einem telefonischen Vorgespräch klären wir gerne, ob Sie die persönlichen Voraussetzungen erfüllen. Nach Terminabsprache stellen wir Ihnen dann den Prämiengutschein aus. Sie können auch schon mal vorab überprüfen, ob Sie die Bedingungen für einen Prämiengutschein erfüllen.
Mehr Infos unter:

