Amtsärztliche Untersuchungen und Begutachtungen
Warum und in wessen Auftrag wird begutachtet?
Der amtsärztliche Dienst führt Begutachtungen im Auftrag nach gesetzlichen Vorschriften durch. Die gesetzlichen Grundlagen für die Begutachtung sind zum Beispiel das Bundesbeamtengesetz, das Landesbeamtengesetz, das Asylbewerbergesetz oder die Beihilfeverordnung). Auftraggeber sind Behörden, öffentlich rechtliche Institutionen und vergleichbare Einrichtungen.
Ein schriftlicher Untersuchungsauftrag ist grundsätzlich erforderlich.
Eine Ausnahme sind die Zeugnisse zur Prüfungsunfähigkeit.
Diesbezüglich kann man sich mit den Prüfungsunterlagen direkt an das Gesundheits- Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt wenden.
Wichtig ist, dass man sich im Falle der krankheitsbedingten Prüfungsunfähigkeit unmittelbar noch am Prüfungstag zu seinem Hausarzt in Behandlung begibt und von dort ein hausärztliches Attest zur amtsärztlichen Untersuchung mitbringt.
Wer wird begutachtet?
Der amtsärztliche Dienst ist zuständig für alle Personen, die ihren gemeldeten Wohnsitz in Bielefeld haben.
Was wird begutachtet?
Amtsärztliche Gutachten werden zu den verschiedensten Fragestellungen erstellt. Geprüft werden zum Beispiel
Die Begutachtungen, die der Amtsärztliche Dienst durchführt, können nur von Behörden bzw. von vergleichbaren Einrichtungen in Auftrag gegeben werden.
Wie wird begutachtet?
Im Rahmen der amtsärztlichen Untersuchung werden die gesundheitliche Vorgeschichte und die bestehenden Beschwerden erfragt.
Durch die ärztliche Untersuchung wird ein aktueller körperlicher und psychischer Befund erhoben. Zusätzlich erfolgt eine Laboruntersuchung mit Blutentnahme und Urinkontrolle sowie ein Hör- und Sehtest.
Fremdbefunde über bereits durchgeführte Untersuchungen oder Behandlungen durch Krankenhäuser, niedergelassene Ärzte oder andere Therapeuten werden ausgewertet.
Zusätzliche Untersuchungen durch weitere Fachärzte können im Einzelfall veranlasst werden.
Abhängig von den gesetzlichen Vorschriften bzw. der Fragestellung erhält der Auftraggeber der Begutachtung ein so genanntes Gesundheitszeugnis, eine Stellungnahme oder ein ausführliches Gutachten.
Was sollte man mitbringen?
Alle amtsärztlichen Untersuchungen und Begutachtungen erfolgen nach vorheriger Terminvergabe. Im Rahmen der Terminvergabe können Sie sich auch über die eventuell auf Sie zukommenden Kosten erkundigen.
Der amtsärztliche Dienst führt Begutachtungen im Auftrag nach gesetzlichen Vorschriften durch. Die gesetzlichen Grundlagen für die Begutachtung sind zum Beispiel das Bundesbeamtengesetz, das Landesbeamtengesetz, das Asylbewerbergesetz oder die Beihilfeverordnung). Auftraggeber sind Behörden, öffentlich rechtliche Institutionen und vergleichbare Einrichtungen.
Ein schriftlicher Untersuchungsauftrag ist grundsätzlich erforderlich.
Eine Ausnahme sind die Zeugnisse zur Prüfungsunfähigkeit.
Diesbezüglich kann man sich mit den Prüfungsunterlagen direkt an das Gesundheits- Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt wenden.
Wichtig ist, dass man sich im Falle der krankheitsbedingten Prüfungsunfähigkeit unmittelbar noch am Prüfungstag zu seinem Hausarzt in Behandlung begibt und von dort ein hausärztliches Attest zur amtsärztlichen Untersuchung mitbringt.
Wer wird begutachtet?
Der amtsärztliche Dienst ist zuständig für alle Personen, die ihren gemeldeten Wohnsitz in Bielefeld haben.
Was wird begutachtet?
Amtsärztliche Gutachten werden zu den verschiedensten Fragestellungen erstellt. Geprüft werden zum Beispiel
- die gesundheitliche Eignung für eine Einstellung,
- die gesundheitlichen Voraussetzungen für eine Zurruhesetzung,
- die Dienst-, Arbeits- oder Erwerbsfähigkeit,
- eventuelle Dienstunfallfolgen,
- die Prüfungsfähigkeit (wenn es hierfür eine landes- oder bundesgesetzliche Regelung gibt),
- die Notwendigkeit einer ambulanten oder stationären Rehabilitationsmaßnahme und
- die Fahrtauglichkeit nach Straßenverkehrszulassungsordnung.
Die Begutachtungen, die der Amtsärztliche Dienst durchführt, können nur von Behörden bzw. von vergleichbaren Einrichtungen in Auftrag gegeben werden.
Wie wird begutachtet?
Im Rahmen der amtsärztlichen Untersuchung werden die gesundheitliche Vorgeschichte und die bestehenden Beschwerden erfragt.
Durch die ärztliche Untersuchung wird ein aktueller körperlicher und psychischer Befund erhoben. Zusätzlich erfolgt eine Laboruntersuchung mit Blutentnahme und Urinkontrolle sowie ein Hör- und Sehtest.
Fremdbefunde über bereits durchgeführte Untersuchungen oder Behandlungen durch Krankenhäuser, niedergelassene Ärzte oder andere Therapeuten werden ausgewertet.
Zusätzliche Untersuchungen durch weitere Fachärzte können im Einzelfall veranlasst werden.
Abhängig von den gesetzlichen Vorschriften bzw. der Fragestellung erhält der Auftraggeber der Begutachtung ein so genanntes Gesundheitszeugnis, eine Stellungnahme oder ein ausführliches Gutachten.
Was sollte man mitbringen?
- Personalausweis
- Auftragsschreiben der Behörde (falls es dem Gesundheitsamt noch nicht vorliegt)
- verfügbare ärztliche Unterlagen: Behandlungsberichte, Laborbefunde, EKGs, Rechnungen, Bescheide von Versorgungsamt/Sozialamt oder Versicherungen usw.
Alle amtsärztlichen Untersuchungen und Begutachtungen erfolgen nach vorheriger Terminvergabe. Im Rahmen der Terminvergabe können Sie sich auch über die eventuell auf Sie zukommenden Kosten erkundigen.
Stadtbezirke Dornberg, Jöllenbeck, Senne, Sennestadt | ||
Frau Dr. Strate-Schneider | Zimmer 107 | |
Vorzimmer: Frau Jessen |
Zimmer 109 | 0521/51 3575 (nur vormittags) E-Mail: ![]() |
Stadtbezirke Stieghorst, Heepen, Gadderbaum, Brackwede | ||
Frau Dr. Winter | Zimmer 110 | |
Vorzimmer: Frau Kunz |
Zimmer 110 | 0521/51 2579 E-Mail: ![]() |
Stadtbezirke Mitte, Schildesche | ||
Herr Dr. Thiele-Weber | Zimmer 106 | |
Vorzimmer: Frau Zimmermann |
Zimmer 108 | 0521/51 3968 (nur vormittags) E-Mail: ![]() |