Hygiene und Infektionsschutz
Im öffentlichen Bewusstsein spielen übertragbare Krankheiten heute in der Regel eine sehr untergeordnete Rolle. Dabei bedrohen altbekannte Infektionskrankheiten (z.B. Meningitis, Typhus, Ruhr, Cholera, Virushepatitis, Tuberkulose) nach wie vor unsere Gesundheit; gefährliche Virusinfektionen (z.B. Ebola-Fieber, Lassafieber) können jederzeit aus tropischen Regionen eingeschleppt werden.
Aber erst wenn es zu gehäuftem Auftreten von Erkrankungen kommt, wenn Todesfälle eintreten oder gefährliche Viruskrankheiten aus den Tropen eingeschleppt werden, wird der Öffentlichkeit bewusst, welchen Stellenwert die Hygiene, die vorbeugende Krankheitsbekämpfung in vielen Bereichen unseres Lebens hat. Noch vor 100 Jahren traten Seuchen weltweit auf.
Die heutigen Lebensumstände in Deutschland und in Europa , unter denen Infektionskrankheiten selten geworden sind, beruhen in wesentlichen Teilen auf der Anwendung der Erkenntnisse der Hygiene und der Mikrobiologie. Die Namen Max von Pettenkofer, Louis Pasteur, Robert Koch, Emil von Behring stehen für diese Entwicklung. Das Gesundheitsamt sieht sich auch in der Tradition dieser großen Namen, wenn es angewandte Hygiene praktiziert und überwacht.
In den Bereichen Hygiene und Infektionsschutz ist eine Reihe von präventiven und überwachenden Aufgaben wahrzunehmen. Ziel ist, das Zusammenleben der Menschen in Gesundheit zu sichern.
Aber erst wenn es zu gehäuftem Auftreten von Erkrankungen kommt, wenn Todesfälle eintreten oder gefährliche Viruskrankheiten aus den Tropen eingeschleppt werden, wird der Öffentlichkeit bewusst, welchen Stellenwert die Hygiene, die vorbeugende Krankheitsbekämpfung in vielen Bereichen unseres Lebens hat. Noch vor 100 Jahren traten Seuchen weltweit auf.
Die heutigen Lebensumstände in Deutschland und in Europa , unter denen Infektionskrankheiten selten geworden sind, beruhen in wesentlichen Teilen auf der Anwendung der Erkenntnisse der Hygiene und der Mikrobiologie. Die Namen Max von Pettenkofer, Louis Pasteur, Robert Koch, Emil von Behring stehen für diese Entwicklung. Das Gesundheitsamt sieht sich auch in der Tradition dieser großen Namen, wenn es angewandte Hygiene praktiziert und überwacht.
In den Bereichen Hygiene und Infektionsschutz ist eine Reihe von präventiven und überwachenden Aufgaben wahrzunehmen. Ziel ist, das Zusammenleben der Menschen in Gesundheit zu sichern.
Hygieneüberwachung
Die Einhaltung der Hygienevorschriften in vielen Einrichtungen wird durch das Gesundheitsamt überwacht. Dazu zählen
- Anlagen der Trinkwasserversorgung -> Trinkwasserhygiene
- Anlagen zur Abwasser- und Abfallbeseitigung
- Krankenhäuser
- Einrichtungen des Rettungsdienstes
- ambulante Pflegeeinrichtungen
- ambulante Praxen, insbesondere Dialysepraxen und Praxen für ambulante Operationen
- Schulen
- Kindergärten
- Kinder- und Jugendheime
- Spielplätze
- Pflegeheime und Einrichtungen für alte Menschen
- Einrichtungen und Heime für Behinderte
- Sport- und Freizeitanlagen
- Schwimmbäder
- Justizvollzugsanstalten
- Einrichtungen des Leichen- und Bestattungswesens
Arzt/Abteilungsleiter: | |
Herr Dr. Schmid Beauftragter für Medizinproduktesicherheit |
Tel. 0521 51-2022 |
Coronavirus-Hotline: | Tel. 0521 51-2000 |
Gesundheitsaufsicht: | |
Herr Kruse | Tel. 0521 51-3885 |
Herr Winter | Tel. 0521 51-3887 |
Frau Pfeiffer | Tel. 0521 51-2604 |
Herr Haupt | Tel. 0521 51-3477 |
Frau Schürmann | Tel. 0521 51-5969 |
Herr Berg | Tel. 0521 51-54428 |
Herr Steen | Tel. 0521 51-5961 |
Frau Holm | Tel. 0521 51-54307 |
E-Mail: ![]() |
Online-Belehrung von Beschäftigten im Lebensmittelgewerbe nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG)
Die Belehrungen nach §§ 42 und 43 Infektionsschutzgesetz finden online und nicht mehr im Gesundheits-, Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt statt. Termine sind immer montags bis freitags von 8 bis 19 Uhr und samstags von 9 bis 12 Uhr möglich. Für diese Zeiten buchen Sie ganz einfach
online einen Termin und können ihn bequem von zu Hause durchführen. Bitte beachten Sie dabei, dass es bis zum Online-Belehrungstermin eine Vorlaufzeit von mindestens zwei Tagen gibt. Schulen wenden sich auch an das BSC, um für Schüler*innen eine Kostenerstattung zu beantragen. Die bisherigen Kostenübernahmeerklärungen der Arbeitgeber können nicht mehr entgegengenommen werden. Bitte strecken Sie für Ihre Online-Belehrung den zu zahlenden Betrag vor und lassen ihn direkt vom Arbeitgeber erstatten.
Rückfragen beantwortet ausschließlich das BürgerServiceCenter (BSC) unter Telefon 0521 51-0.

Rückfragen beantwortet ausschließlich das BürgerServiceCenter (BSC) unter Telefon 0521 51-0.
Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten
Das Gesundheitsamt verfolgt das Auftreten und den Verlauf ansteckender Krankheiten nach dem Infektionsschutzgesetz. Zur Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten führt es die erforderlichen Ermittlungen über Art, Ursache, Ansteckungsquelle und Ausbreitung der Erkrankung durch und ordnet Schutzmaßnahmen an, die der Unterbrechung von Infektionsketten dienen.
Zu den wirksamsten Maßnahmen der Krankheitsverhütung gehören die Schutzimpfungen. Die heutigen Schutzimpfungen sind gut verträglich und bieten wirksamen Schutz. Das Gesundheitsamt berät Sie in allen Fragen zur Verhütung von Infektionskrankheiten und zu Schutzimpfungen.
Meldebogen für Ärzte
Meldeformular für Einrichtungen (verschlüsselte Übermittlung)
Wiederzulassung für Gemeinschaftseinrichtungen
Legionellen
Legionellenuntersuchungen nach Trinkwasserverordnung
Pertussis - Keuchhusten
Noroviren
Varizellen
Kopfläuse
Skabies - Krätzemilbenbefall
Wenn sich auf Ihrem Grundstück oder in Ihrem Wohnumfeld Ratten aufhalten, finden Sie im folgenden Merkblatt wichtige Hinweise zu Maßnahmen gegen den Rattenbefall und auch um diesem vorzubeugen.
Maßnahmen gegen und bei Rattenbefall
Meldepflichtige Krankheit gemäß §§ 6, 8, 9 IFSG
Zu den wirksamsten Maßnahmen der Krankheitsverhütung gehören die Schutzimpfungen. Die heutigen Schutzimpfungen sind gut verträglich und bieten wirksamen Schutz. Das Gesundheitsamt berät Sie in allen Fragen zur Verhütung von Infektionskrankheiten und zu Schutzimpfungen.
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Wenn sich auf Ihrem Grundstück oder in Ihrem Wohnumfeld Ratten aufhalten, finden Sie im folgenden Merkblatt wichtige Hinweise zu Maßnahmen gegen den Rattenbefall und auch um diesem vorzubeugen.

Ansprechpartner | ||
Frau Dr. Klein | Tel. 0521/51 3878 | |
Herr Dr. Schmid | Tel. 0521/51 2022 |
Meldepflichtige Krankheit gemäß §§ 6, 8, 9 IFSG