Lebensmittel- und Bedarfsgegenständeüberwachung
Aufgaben
Aufgabe der amtlichen Lebensmittelüberwachung ist die Überwachung der Herstellung und des Vertriebs von
Grundsätzlich trägt der Unternehmer, der ein Produkt herstellt, behandelt oder in Verkehr bringt, die Verantwortung. Er hat sicherzustellen, dass ein Produkt den rechtlichen Vorschriften entspricht.
Wir überprüfen als zuständige Behörde stichprobenartig die Bielefelder Betriebe und die von ihnen hergestellten Produkte darauf, ob die zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher geschaffenen Rechtsvorschriften eingehalten werden.
- Lebensmitteln
- kosmetischen Mitteln
- Bedarfsgegenständen (mit Lebensmittel- und Körperkontakt, z. B. Verpackungsmaterialien, Geschirr, Reinigungsmittel, Kleidung)
- Tabakerzeugnissen
Grundsätzlich trägt der Unternehmer, der ein Produkt herstellt, behandelt oder in Verkehr bringt, die Verantwortung. Er hat sicherzustellen, dass ein Produkt den rechtlichen Vorschriften entspricht.
Wir überprüfen als zuständige Behörde stichprobenartig die Bielefelder Betriebe und die von ihnen hergestellten Produkte darauf, ob die zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher geschaffenen Rechtsvorschriften eingehalten werden.