Informationen zum Prostituiertenschutzgesetz
Das Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz in der Prostitution tätigen Personen vom 21.10.2016 (Prostituiertenschutzgesetz - ProstSchG) ist zum 01.07.2017 in Kraft getreten.
Das ProstSchG beabsichtigt, die in der Prostitution tätigen Personen besser zu schützen und ihr Selbstbestimmungsrecht zu stärken. Als Prostitution wird jegliche sexuelle Dienstleistung gegen Bezahlung bezeichnet. Das Gesetz soll Grundlagen zur Gewährleistung verträglicher Arbeitsbedingungen schaffen und dem Schutz der Gesundheit für die in der Prostitution Tätigen dienen. Kriminalität in der Prostitution wie Menschenhandel, Gewalt gegen Prostituierte und Ausbeutung von Prostituierten und Zuhälterei sollen bekämpft werden.
Das ProstSchG schreibt eine Anmeldung bei der Ordnungsbehörde und eine gesundheitliche Beratung für Personen, die in der Prostitution tätig sind, vor.
Für die Anmeldepflicht gilt eine Übergangsregelung: Wer bereits vor dem 01. Juli 2017 der Prostitution nachgegangen ist, muss seine Tätigkeit bis zum 31. Dezember 2017 anmelden. Wer erst nach dem 01. Juli 2017 anfängt in der Prostitution zu arbeiten, muss sich vor Aufnahme der Tätigkeit anmelden.
Voraussetzung für die Anmeldung ist die Teilnahme an einer gesundheitlichen Beratung beim Gesundheitsamt. Hierüber erhält die/der Prostituierte eine Bescheinigung. Diese hat sie/er bei der kostenfreien Anmeldung im Ordnungsamt zur Aufnahme der Tätigkeit vorzulegen.
Wer bereits vor dem 1. Juli 2017 ein Prostitutionsgewerbe betrieben hat, hat dies bis zum 1. Oktober 2017 anzuzeigen und einen Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis bis zum 31. Dezember 2017 vorzulegen.
Für Betreiber einer Prostitutionsstätte hat das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen ein
Merkblatt mit Informationen erstellt.
Das ProstSchG beabsichtigt, die in der Prostitution tätigen Personen besser zu schützen und ihr Selbstbestimmungsrecht zu stärken. Als Prostitution wird jegliche sexuelle Dienstleistung gegen Bezahlung bezeichnet. Das Gesetz soll Grundlagen zur Gewährleistung verträglicher Arbeitsbedingungen schaffen und dem Schutz der Gesundheit für die in der Prostitution Tätigen dienen. Kriminalität in der Prostitution wie Menschenhandel, Gewalt gegen Prostituierte und Ausbeutung von Prostituierten und Zuhälterei sollen bekämpft werden.
Das ProstSchG schreibt eine Anmeldung bei der Ordnungsbehörde und eine gesundheitliche Beratung für Personen, die in der Prostitution tätig sind, vor.
Für die Anmeldepflicht gilt eine Übergangsregelung: Wer bereits vor dem 01. Juli 2017 der Prostitution nachgegangen ist, muss seine Tätigkeit bis zum 31. Dezember 2017 anmelden. Wer erst nach dem 01. Juli 2017 anfängt in der Prostitution zu arbeiten, muss sich vor Aufnahme der Tätigkeit anmelden.
Voraussetzung für die Anmeldung ist die Teilnahme an einer gesundheitlichen Beratung beim Gesundheitsamt. Hierüber erhält die/der Prostituierte eine Bescheinigung. Diese hat sie/er bei der kostenfreien Anmeldung im Ordnungsamt zur Aufnahme der Tätigkeit vorzulegen.
Wer bereits vor dem 1. Juli 2017 ein Prostitutionsgewerbe betrieben hat, hat dies bis zum 1. Oktober 2017 anzuzeigen und einen Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis bis zum 31. Dezember 2017 vorzulegen.
Für Betreiber einer Prostitutionsstätte hat das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen ein

Weiterführende Informationen
Informationen zum Anmeldeverfahren, Rechten & Pflichten, Hilfe in Notsituationen
Das neue Prostituiertenschutzgesetz des Bundes
www.mgepa.nrw.de
Gesetzestext des Prostituiertenschutzgesetzes (ProstSchG)
Informationen des BMFSJ zum Prostituiertenschutzgesetz
Informationen in mehreren Sprachen für Prostituierte mit hilfreichen Adressen und Gesundheitsaufklärung
Lola-App
Wegweiser für Frauenthemen in NRW mit einem Finder für Beratungsstellen
www.frauennrw.de
Beratungsangebot - auch online - und Hilfe für von Gewalt betroffene Frauen.
www.hilfetelefon.de
Informationen und Unterstützungsangebote für Schwangere in Not
www.geburt-vertraulich.de
Leicht verständliche Gesundheitsinformationen in mehreren Sprachen
www.zanzu.de
Informationsmaterialien der Deutschen Aidshilfe für Sexarbeiterinnen und -arbeiter
www.aidshilfe.de
Das neue Prostituiertenschutzgesetz des Bundes



Informationen in mehreren Sprachen für Prostituierte mit hilfreichen Adressen und Gesundheitsaufklärung

Wegweiser für Frauenthemen in NRW mit einem Finder für Beratungsstellen

Beratungsangebot - auch online - und Hilfe für von Gewalt betroffene Frauen.

Informationen und Unterstützungsangebote für Schwangere in Not

Leicht verständliche Gesundheitsinformationen in mehreren Sprachen

Informationsmaterialien der Deutschen Aidshilfe für Sexarbeiterinnen und -arbeiter
