Sozialpsychiatrie
Erwachsenenpsychiatrie
Zu den Aufgaben des Fachbereichs gehören psychiatrische Begutachtungen für Dienststellen der eigenen Behörde (z.B. Arbeitsfähigkeit, Reisefähigkeit, Anwendung des SGB, Fahreignung) sowie Begutachtungen im Auftrag von Behörden und öffentlichen Institutionen (z.B. Regierungspräsidium, Gerichte). Dabei geht es unter anderem um Haftfähigkeit, Unterbringung in einer geschlossenen Abteilung oder Prüfungsfähigkeit.
Ein weiterer Schwerpunkt ist die Zusammenarbeit mit dem Sozialpsychiatrischen Dienst. Die fachliche Anleitung obliegt den Psychiaterinnen des Gesundheits-, Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes. Aufgabe des Sozialpsychiatrischen Dienstes ist es, psychisch erkrankten Menschen vorsorgende, begleitende und nachsorgende Unterstützung anzubieten.
Was sollte man mitbringen?
Alle amtsärztlichen Untersuchungen und Begutachtungen erfolgen nach vorheriger Terminvergabe. Im Rahmen der Terminvergabe können Sie sich auch über die eventuell auf Sie zukommenden Kosten erkundigen.
Ansprechpartnerin
N.N.
Vorzimmer: Frau Hallau
(nur vormittags) Zimmer 208, Tel. 0521 51-3786
Ein weiterer Schwerpunkt ist die Zusammenarbeit mit dem Sozialpsychiatrischen Dienst. Die fachliche Anleitung obliegt den Psychiaterinnen des Gesundheits-, Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes. Aufgabe des Sozialpsychiatrischen Dienstes ist es, psychisch erkrankten Menschen vorsorgende, begleitende und nachsorgende Unterstützung anzubieten.
Was sollte man mitbringen?
- Personalausweis
- Auftragsschreiben der Behörde (falls es dem Gesundheitsamt noch nicht vorliegt)
- verfügbare ärztliche Unterlagen (Behandlungsberichte, Bescheide von Versorgungsamt/Sozialamt oder Versicherungen usw.)
Alle amtsärztlichen Untersuchungen und Begutachtungen erfolgen nach vorheriger Terminvergabe. Im Rahmen der Terminvergabe können Sie sich auch über die eventuell auf Sie zukommenden Kosten erkundigen.
Ansprechpartnerin
N.N.
Vorzimmer: Frau Hallau
(nur vormittags) Zimmer 208, Tel. 0521 51-3786