Technische Änderung Kfz

Was benötigt wird:

  • Grundsätzlich hat sich die vorsprechende Person durch einen gültigen Personalausweis oder Pass zu legitimieren (Kopie genügt).
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief ), sofern sich technische Daten darin ändern.
  • Betriebserlaubnis bei zulassungsfreien aber kennzeichenpflichtigen Fahrzeugen
  • Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfenden für den Kraftfahrzeugverkehr ist vorzulegen. Bei Fahrzeugnachrüstung mit Katalysator oder Partikelminderungssystem genügt die Vorlage der allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) des Nachrüstsystems und der Einbaubescheinigung einer anerkannten AU-Werkstatt, sofern das Fahrzeug einem genehmigten Typ entspricht.