Ausbildungsförderung
Eine gute Ausbildung ist heute wichtiger als je zuvor, denn sie ist Basis für beruflichen Erfolg. Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) stellt sicher, dass jeder Jugendliche und junge Erwachsene unabhängig von der finanziellen Situation in seiner Familie eine Ausbildung absolvieren kann, die seinen Neigungen und seinen Fähigkeiten entspricht.
Beim Amt für Ausbildungsförderung der Stadt Bielefeld erhalten Sie Auskünfte zu den allgemeinen Förderungsvoraussetzungen nach dem BAföG. Im Einzelnen können Sie dort erfahren, ob die von Ihnen angestrebte Ausbildung nach dem BAföG förderungsfähig ist, ob sie die persönlichen Förderungsvoraussetzungen erfüllen und wo Sie die Leistungen nach dem BAföG beantragen können.
Für die Gewährung von Leistungen nach dem BAföG ist in der Regel zuständig für
Leistungen nach dem BAföG sind schriftlich, auf dafür vorgesehenen Formblättern, zu beantragen. Die Formblätter erhalten Sie beim Amt für Ausbildungsförderung; sie können aber auch aus dem Internet unter
www.bafög.de abgefordert werden. Unter dieser Adresse finden Sie neben umfangreichen Informationen zu den Leistungsvoraussetzungen für die verschiedenen Ausbildungs- bzw. Schulformen auch einen BAföG-Rechner.
BAföG-Anträge können dort auch online gestellt werden. Der genaue Ablauf wird ausführlich beschrieben.
Beim Amt für Ausbildungsförderung der Stadt Bielefeld erhalten Sie Auskünfte zu den allgemeinen Förderungsvoraussetzungen nach dem BAföG. Im Einzelnen können Sie dort erfahren, ob die von Ihnen angestrebte Ausbildung nach dem BAföG förderungsfähig ist, ob sie die persönlichen Förderungsvoraussetzungen erfüllen und wo Sie die Leistungen nach dem BAföG beantragen können.
Für die Gewährung von Leistungen nach dem BAföG ist in der Regel zuständig für
- Schülerinnen und Schüler von weiterführenden allgemein- und berufsbildenden Schulen ab Klasse 10 das Amt für Ausbildungsförderung der Stadt- bzw. Kreisverwaltung am Wohnort der Eltern,
- Auszubildende an Abendgymnasien, Kollegs, Höheren Fachschulen und Akademien das Amt für Ausbildungsförderung, in dessen Bezirk sich die Ausbildungsstätte befindet,
- Studierende das Studentenwerk der Hochschule, an der der/die Studierende immatrikuliert ist.
Leistungen nach dem BAföG sind schriftlich, auf dafür vorgesehenen Formblättern, zu beantragen. Die Formblätter erhalten Sie beim Amt für Ausbildungsförderung; sie können aber auch aus dem Internet unter

BAföG-Anträge können dort auch online gestellt werden. Der genaue Ablauf wird ausführlich beschrieben.
Ansprechpartner beim Amt für Ausbildungsförderung
Sachbearbeitung/ |
Anfangsbuchstabe vom Familiennamen des Auszubildenden |
Telefon |
Dennis Liebischer Raum 421 |
Abteilungsleiter | 0521 51-2552 |
Jana Bartling |
B, G, O, V, Y |
0521 51-5531 |
Ilka Skarabis |
C, E, F, S, X |
0521 51-2969 |
Wilfried Puller |
H, I, J, N, P, Q, R, T, Z |
0521 51-2514 |
Michaela Schulz Raum 445 |
A, D, M |
0521 51-2069 |
Karin Kahler |
K, L, U, W |
0521 51-2996 |