Finanzielle Hilfen für Mieter und Eigentümer von Wohnraum (Wohngeld)
Wer kann Wohngeld erhalten?
Wohngeld ist ein Zuschuss zur Miete (für Mieter) oder Belastung (für Wohneigentümer) für Haushalte mit geringem Einkommen. Insbesondere Rentner, Bezieher von Arbeitslosengeld I und Erwerbstätige mit niedrigem Einkommen gehören zur Gruppe der Wohngeldbezieher.
Anders als beispielweise beim Arbeitslosengeld II oder der Grundsicherung für Ältere und Nichterwerbstätige ist es beim Bezug von Wohngeld in der Regel unschädlich, wenn man über Vermögen verfügt (z.B. Sparguthaben). Nur dann, wenn Vermögen in erheblichem Umfang (z.B. bei einer Person über 60.000 €) vorhanden ist, besteht kein Wohngeldanspruch. Das Einkommen oder Vermögen naher Verwandter außerhalb des eigenen Haushaltes spielt für den Bezug von Wohngeld ebenfalls keine Rolle.
Anders als beispielweise beim Arbeitslosengeld II oder der Grundsicherung für Ältere und Nichterwerbstätige ist es beim Bezug von Wohngeld in der Regel unschädlich, wenn man über Vermögen verfügt (z.B. Sparguthaben). Nur dann, wenn Vermögen in erheblichem Umfang (z.B. bei einer Person über 60.000 €) vorhanden ist, besteht kein Wohngeldanspruch. Das Einkommen oder Vermögen naher Verwandter außerhalb des eigenen Haushaltes spielt für den Bezug von Wohngeld ebenfalls keine Rolle.
Wer ist vom Wohngeld ausgeschlossen?
Wohngeld erhält nicht, wer andere Sozialleistungen erhält, in denen die Wohnkosten bereits enthalten sind. Das sind zum Beispiel Bezieher folgender Leistungen: Arbeitslosengeld II, Grundsicherung für Ältere und Erwerbsunfähige, Hilfe zum Lebensunterhalt. Alleinstehende, die dem Grunde nach Anspruch auf Ausbildungsförderung (BaföG, BAB) haben, sind ebenfalls vom Wohngeld ausgeschlossen.
Wie wird das Wohngeld berechnet und welche Einkünfte sind anzurechnen?
Wohngeld wird nach einer Formel errechnet. Berechnungsmaßstäbe sind
die Haushaltsgröße
das Gesamteinkommen des Haushaltes
die zu berücksichtigende Miete oder Belastung
Anzurechnen sind alle steuerpflichtigen Einkünfte und auch eine Reihe steuerfreier Einkünfte. Einkünfte von Kindern mit Ausbildungsvergütung sind ebenso anzurechnen wie Einkünfte aus geringfügiger Beschäftigung oder Zinsen aus Sparguthaben.
Nicht angerechnet wird dagegen in der Regel das Kindergeld bzw. der Kinderzuschlag.
Anzurechnen sind alle steuerpflichtigen Einkünfte und auch eine Reihe steuerfreier Einkünfte. Einkünfte von Kindern mit Ausbildungsvergütung sind ebenso anzurechnen wie Einkünfte aus geringfügiger Beschäftigung oder Zinsen aus Sparguthaben.
Nicht angerechnet wird dagegen in der Regel das Kindergeld bzw. der Kinderzuschlag.
Antrag und Unterlagen
Um Wohngeld zu erhalten, muss ein Antrag gestellt werden. Wohngeld kann frühestens ab dem Ersten des Monats der Antragstellung gezahlt werden. Dem Antrag sind Nachweise über alle Einkünfte, die Miete bzw. Belastungen beizufügen. Näheres entnehmen Sie bitte dem entsprechenden Merkblatt.
Antragsvordrucke und Anlagen
Antrag auf Mietzuschuss (für Mieter)
Merkblatt Mietzuschuss
Antrag auf Lastenzuschuss (für Eigentümer)
Merkblatt Lastenzuschuss
Folgende Anlagen fügen Sie dem Antrag bitte immer bei:
Folgende Anlagen fügen Sie dem Antrag bitte bei, wenn die nachfolgenden Lebenssituationen für Sie zutreffen:
bei Haushalten mit mehr als 3 Personen
bei Einkünften aus nichtselbstständiger Tätigkeit: Verdienstbescheinigung
(vom Arbeitgeber auszufüllen!)
bei Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit: Selbstauskunft
Mietbescheinigung (vom Vermieter auszufüllen!) (wenn Sie Mieter sind)
Ermittlung der Belastungen aus dem Kapitaldienst und der Bewirtschaftung
(wenn Sie Eigentum besitzen)
bei Einnahmen aus Untervermietung
bei Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltspflichten
Fragebogen für Studenten und Auszubildende
Antragsannahme, Beratung und Bearbeitung
Amt für soziale Leistungen – Sozialamt –
Abteilung Wohnungshilfen
Zuständige Sachbearbeiter/innen können Sie telefonisch beim BürgerServiceCenter (BSC) unter (0521) 51-0 oder an der Information im Neuen Rathaus erfragen.
Stadtbezirke Mitte, Gadderbaum, Dornberg, Stieghorst (mit Hillegossen und Ubbedissen), Schildesche, Jöllenbeck:
Neues Rathaus
Niederwall 23
33597 Bielefeld
Öffnungszeiten: Mo, Di, Fr. 8:00 – 12:00 Uhr, Do. 8:00 – 12:00 Uhr und 14:30 – 18:00 Uhr
Mittwochs keine Sprechzeit
Heepen (mit Baumheide, Brake, Milse, Altenhagen, Oldentrup):
Gebäude des Bezirksamtes Heepen
Salzufler Straße 13
33719 Bielefeld
Erdgeschoss, Zi. 1-4
Öffnungszeiten: Mo, Di, Fr. 8:00 – 12:00 Uhr, Do. 8:00 – 12:00 Uhr und 14:30 – 18:00 Uhr
Mittwochs keine Sprechzeit
Brackwede, Senne und Sennestadt:
Gebäude des Bezirksamtes Brackwede
Germanenstraße 22
33647 Bielefeld
Erdgeschoss, Zi. 1-6
Öffnungszeiten: Mo, Di, Fr. 8:00 – 12:00 Uhr, Do. 8:00 – 12:00 Uhr und 14:30 – 18:00 Uhr
Mittwochs keine Sprechzeit
Annahmestelle Sennestadt:
Sennestadthaus
Lindemann-Platz 3
33689 Bielefeld
3. OG, Zi. 305
Öffnungszeiten: Dienstag 9:00 – 12:00 Uhr
nur 14-tägig, alle geraden Kalenderwochen
Annahmestelle Jöllenbeck:
Gebäude des Bezirksamtes Jöllenbeck
Amtsstraße 13
33739 Bielefeld
Erdgeschoss, Zi. 3
Öffnungszeiten: Dienstag 9:00 – 12:00 Uhr
nur 14-tägig, alle geraden Kalenderwochen
Abteilung Wohnungshilfen
Zuständige Sachbearbeiter/innen können Sie telefonisch beim BürgerServiceCenter (BSC) unter (0521) 51-0 oder an der Information im Neuen Rathaus erfragen.
Stadtbezirke Mitte, Gadderbaum, Dornberg, Stieghorst (mit Hillegossen und Ubbedissen), Schildesche, Jöllenbeck:
Neues Rathaus
Niederwall 23
33597 Bielefeld
Öffnungszeiten: Mo, Di, Fr. 8:00 – 12:00 Uhr, Do. 8:00 – 12:00 Uhr und 14:30 – 18:00 Uhr
Mittwochs keine Sprechzeit
Heepen (mit Baumheide, Brake, Milse, Altenhagen, Oldentrup):
Gebäude des Bezirksamtes Heepen
Salzufler Straße 13
33719 Bielefeld
Erdgeschoss, Zi. 1-4
Öffnungszeiten: Mo, Di, Fr. 8:00 – 12:00 Uhr, Do. 8:00 – 12:00 Uhr und 14:30 – 18:00 Uhr
Mittwochs keine Sprechzeit
Brackwede, Senne und Sennestadt:
Gebäude des Bezirksamtes Brackwede
Germanenstraße 22
33647 Bielefeld
Erdgeschoss, Zi. 1-6
Öffnungszeiten: Mo, Di, Fr. 8:00 – 12:00 Uhr, Do. 8:00 – 12:00 Uhr und 14:30 – 18:00 Uhr
Mittwochs keine Sprechzeit
Annahmestelle Sennestadt:
Sennestadthaus
Lindemann-Platz 3
33689 Bielefeld
3. OG, Zi. 305
Öffnungszeiten: Dienstag 9:00 – 12:00 Uhr
nur 14-tägig, alle geraden Kalenderwochen
Annahmestelle Jöllenbeck:
Gebäude des Bezirksamtes Jöllenbeck
Amtsstraße 13
33739 Bielefeld
Erdgeschoss, Zi. 3
Öffnungszeiten: Dienstag 9:00 – 12:00 Uhr
nur 14-tägig, alle geraden Kalenderwochen