Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder
Quelle: Büro des Rates, März 2019 (alle Angaben in Euro)
Gezahlte Aufwandsentschädigungen

Eine pauschale Aufwandsentschädigung erhalten Ratsmitglieder und Mitglieder der Bezirksvertretungen nach den Vorschriften der Gemeindeordnung, der Hauptsatzung und der Entschädigungsverordnung.
Gezahltes Sitzungsgeld

Sitzungsgeld erhalten sachkundige Bürgerinnen/Bürger und sachkundige Einwohnerinnen/Einwohner in Ausschüssen nach den Vorschriften der Gemeindeordnung und der Entschädigungsverordnung.
Mitglieder von Beiräten erhalten Sitzungsgeld soweit sondergesetzliche Regelungen und die Satzung des Beirates dies vorsehen.
Mitglieder von Beiräten erhalten Sitzungsgeld soweit sondergesetzliche Regelungen und die Satzung des Beirates dies vorsehen.
Gezahlte Verdienstausfallentschädigungen

Verdienstausfallentschädigung erhalten Ratsmitglieder, Mitglieder der Bezirksvertretungen, sachkundige Bürgerinnen/Bürger und sachkundige Einwohnerinnen/Einwohner in Ausschüssen nach den Vorschriften der Gemeindeordnung, der Hauptsatzung und der Entschädigungsverordnung.
Mitglieder von Beiräten erhalten Verdienstausfallentschädigung soweit sondergesetzliche Regelungen und die Satzung des Beirates dies vorsehen.
Mitglieder von Beiräten erhalten Verdienstausfallentschädigung soweit sondergesetzliche Regelungen und die Satzung des Beirates dies vorsehen.
Gezahlte Fahrtkosten

Fahrtkosten erhalten Ratsmitglieder, Mitglieder der Bezirksvertretungen, sachkundige Bürgerinnen/Bürger und sachkundige Einwohnerinnen/Einwohner in Ausschüssen nach den Vorschriften der Gemeindeordnung und der Entschädigungsverordnung.
Mitglieder von Beiräten erhalten Fahrtkosten soweit sondergesetzliche Regelungen und die Satzung des Beirates dies vorsehen.
Mitglieder von Beiräten erhalten Fahrtkosten soweit sondergesetzliche Regelungen und die Satzung des Beirates dies vorsehen.