Bewohnerparken

Wer kann einen Bewohnerparkausweis beantragen?
1. | Sie müssen in einem parkraumbewirtschafteten Gebiet mit Haupt- oder Nebenwohnsitz amtlich gemeldet sein und dort auch tatsächlich wohnen (siehe Straßenliste). |
2. | Sie müssen im Besitz eines Kraftfahrzeuges sein, dass -entweder auf Sie als Halter zugelassen ist oder -auf jemand anderen zugelassen ist, aber nachweislich von Ihnen dauerhaft genutzt wird. |
3. | Als Mitglied einer Car-Sharing-Organisation oder Nutzer verschiedener Firmenfahrzeuge können Sie ebenfalls einen Bewohnerparkausweis beantragen. Bitte sprechen Sie hierzu persönlich in einer Filiale der Bürgerberatung vor. |
Jeder anspruchsberechtigte Bewohner erhält nur einen Bewohnerparkausweis für ein Fahrzeug.
Eine Verlängerung ist frühestens einen Monat vor Ablaufdatum des Bewohnerparkausweises möglich.
Wo können Sie den Bewohnerparkausweis bekommen?
Mit unserer Online-Anwendung

Zusätzlich besteht auch weiterhin die Möglichkeit, den Ausweis in allen Filialen der Bürgerberatung zu beantragen. Zur

Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis des Antragstellers (als Bevollmächtigter des Antragstellers benötigen Sie zusätzlich eine schriftliche Vollmacht und Ihren Personalausweis)
- Kraftfahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil 1
- Bestätigung des Fahrzeughalters, dass das Kraftfahrzeug dauerhaft vom Antragsteller genutzt wird (
Halterbescheinigung, wenn Fahrzeughalter und Antragsteller nicht identisch sind)
- Als Teilnehmer von Car-Sharing den Vertrag mit dem Partnerunternehmen
Gültigkeitsdauer und Kosten
½ Jahr | 15,00 Euro |
1 Jahr | 30,00 Euro |
2 Jahre | 60,00 Euro |
Änderungen | 10,50 Euro |
Bei Onlinebeantragung reduzieren sich die Gebühren um 2,00 Euro je Halbjahr.