Ausnahmegenehmigungen und Erlaubnisse
Neben den Parkgenehmigungen gibt es weitere Ausnahmen von den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung:
Ausnahmen vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot sowie der Ferienreiseverordnung für Lkw
Abstellen von Schuttmulden
Großraum- und Schwerlasttransporte
Die Antragstellung kann auch überwww.vemags.de erfolgen.