Lärm/Luftverschmutzung

Durch Gewerbe, Industrie und Landwirtschaft sowie technische Anlagen kann es zu Umwelteinwirkungen kommen. Insbesondere durch Lärm und Luftverunreinigungen wie Rauchgas, Stäube und Gerüche fühlen sich Menschen belästigt.
Für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften ist eine Vielzahl von verschiedenen Überwachungsbehörden zuständig. Die Zuständigkeit ist abhängig vom jeweiligen Verursacher (Quelle der Umwelteinwirkung).
1. Gewerbliche oder industrielle Anlagen und Betriebe
2. Baustellen (Lärm, Asbest)
3. Geräte- und Maschinenlärm (z. B. Rasenmäher, Laubsauger)
4. Feuerungsanlagen / Kaminöfen
5. Landwirtschaftliche Betriebe und Ackerflächen
6. Umwelteinwirkungen durch Privatpersonen und Tiere
7. Sport- und Freizeitanlagen
8. Veranstaltungen und private Feiern
9. Sonstige Lärmquellen
Für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften ist eine Vielzahl von verschiedenen Überwachungsbehörden zuständig. Die Zuständigkeit ist abhängig vom jeweiligen Verursacher (Quelle der Umwelteinwirkung).
1. Gewerbliche oder industrielle Anlagen und Betriebe
2. Baustellen (Lärm, Asbest)
3. Geräte- und Maschinenlärm (z. B. Rasenmäher, Laubsauger)
4. Feuerungsanlagen / Kaminöfen
5. Landwirtschaftliche Betriebe und Ackerflächen
6. Umwelteinwirkungen durch Privatpersonen und Tiere
7. Sport- und Freizeitanlagen
8. Veranstaltungen und private Feiern
9. Sonstige Lärmquellen