Naturschutzbeirat
das Fachgremium bei der unteren Naturschutzbehörde

Der Naturschutzbeirat ist ein bei der unteren Naturschutzbehörde des Umweltamtes angesiedeltes Fachgremium zur unabhängigen Vertretung der Belange von Natur und Landschaft. Er berät die untere Naturschutzbehörde bei wichtigen Entscheidungen, zum Beispiel bei der Aufstellung von Bebauungsplänen oder bei Bauanträgen - etwa im Außenbereich oder im Landschaftsschutzgebiet. Er soll aber auch Vorschläge und Anregungen unterbreiten, der Öffentlichkeit die Absichten und Ziele von Landschaftspflege und Naturschutz vermitteln und Fehlentwicklungen in der Landschaft entgegenwirken. Gesetzlich vorgesehen ist seine Beteiligung zum Beispiel bei Ausweisungen von Naturschutzgebieten, Landschaftsschutzgebieten, bei Aufstellung der Landschaftspläne, bei naturschutzrechtlichen Befreiungen.
Das Gremium besteht aus sechzehn Vertreterinnen und Vertretern verschiedener Verbände der sogenannten „Naturnutzer” und „Naturschützer” (§ 70 Landesnaturschutzgesetz – LNatSchG NRW). Die Mitglieder werden vom Rat der Stadt auf Vorschlag der Verbände gewählt.
Das Gremium besteht aus sechzehn Vertreterinnen und Vertretern verschiedener Verbände der sogenannten „Naturnutzer” und „Naturschützer” (§ 70 Landesnaturschutzgesetz – LNatSchG NRW). Die Mitglieder werden vom Rat der Stadt auf Vorschlag der Verbände gewählt.