Reiten in der freien Landschaft und im Wald in Bielefeld
In Bielefeld gibt es zurzeit etwa 500 gemeldete Reiterinnen und Reiter. Zur Gestaltung des Reitsports gehören auch das Ausreiten und das Führen von Pferden in der freien Landschaft und im Wald. Regelungen dazu werden in den §§ 58 ff. Landesnaturschutzgesetz NRW sowie in verschiedenen Ausführungsvorschriften getroffen.
Mit dem neuen Landesnaturschutzgesetz sind seit dem 01.01.2018 die Vorschriften zum Reiten im Wald gelockert worden. Die Stadt Bielefeld hat zudem durch eine Allgemeinverfügung weitere Regelungen zum Reiten im Wald getroffen.
Damit das geländeorientierte Freizeitreiten in der Stadt Bielefeld zu einem ungetrübten Erlebnis wird, informiert das Umweltamt über die geltenden Regelungen.
Mit dem neuen Landesnaturschutzgesetz sind seit dem 01.01.2018 die Vorschriften zum Reiten im Wald gelockert worden. Die Stadt Bielefeld hat zudem durch eine Allgemeinverfügung weitere Regelungen zum Reiten im Wald getroffen.
Damit das geländeorientierte Freizeitreiten in der Stadt Bielefeld zu einem ungetrübten Erlebnis wird, informiert das Umweltamt über die geltenden Regelungen.