Abfallwirtschaftsbehörde
Über die Einhaltung der gesetzlichen und untergesetzlichen Vorgaben des Abfallrechtes wachen die einzelnen Bundesländer mittels ihrer Behörden. Die Abfallbehörde bei der kreisfreien Stadt Bielefeld stellt die untere Ebene im Rahmen dieser Behördenstruktur dar. Mittlere Behörde ist die Bezirksregierung in Detmold; oberste Behörde ist das nordrhein-westfälische Ministerium für Umwelt-, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz
Zu den Aufgaben der „Unteren Abfallwirtschaftsbehörde” in Bielefeld gehören unter anderem:
Nicht zu den Aufgaben der unteren Abfallwirtschaftsbehörde gehört die Verfolgung wilder Müllablagerungen. Bitte wenden Sie sich in solchen Fällen an das Ordnungsamt bzw. Ihr zuständiges Bezirksamt.
Alle Fragen zu städtischen Abfallbehältern, zur Sperrmüllentsorgung oder zu kommunalen Wertstoffsammlungen richten Sie bitte an den Umweltbetrieb.
Zu den Aufgaben der „Unteren Abfallwirtschaftsbehörde” in Bielefeld gehören unter anderem:
- Die Betreuung der städtischen Abfallsatzung sowie die Erstellung des kommunalen Abfallwirtschaftskonzeptes als Planungsgrundlage für die Bielefelder Abfallwirtschaft
Ansprechpartnerin: Sonngrit Fürter (Umweltamt), Tel. 0521 51-3069
E-Mail:sonngrit.fuerter@bielefeld.de
- Die Überwachung der gesetzlichen Nachweispflichten im Rahmen der betrieblichen Abfallentsorgung; Vergabe von Erzeugernummern
Ansprechpartnerin: Monika Möller (Umweltamt), Tel. 0521 51-6683
E-Mail:monika.moeller@bielefeld.de
- Abfallrechtliche Zulassungsverfahren von Boden- und Bauschuttdeponien
Anprechpartner: Martin Meier (Umweltamt), Tel. 0521 51-2883
E-Mail:martin.meier@bielefeld.de
Nicht zu den Aufgaben der unteren Abfallwirtschaftsbehörde gehört die Verfolgung wilder Müllablagerungen. Bitte wenden Sie sich in solchen Fällen an das Ordnungsamt bzw. Ihr zuständiges Bezirksamt.
Alle Fragen zu städtischen Abfallbehältern, zur Sperrmüllentsorgung oder zu kommunalen Wertstoffsammlungen richten Sie bitte an den Umweltbetrieb.