Abwasser/Indirekteinleiter
Privathaushalte sowie Gewerbe- und Industriebetriebe leiten ihr Abwasser in das öffentliche Kanalnetz ein. Über die Kanalisation gelangt dieses Abwasser in die Kläranlagen, wo es gereinigt und anschließend in ein Gewässer abgegeben wird. An dem Reinigungsprozess sind Mikroorganismen – also Lebewesen – wesentlich beteiligt. Gefährliche Stoffe im Abwasser schädigen Mikroorganismen, die Abwasserreinigung wird in ihrer Funktion gestört, das Gewässer mit Schadstoffen belastet. Um dies zu vermeiden ergeben sich zwei Schutzziele:
1. Schutz der öffentlichen Abwasseranlagen
Um schädliche Auswirkungen auf die Gewässer zu vermeiden und die Funktionsfähigkeit der öffentlichen Abwasseranlagen zu schützen, hat der Rat der Stadt Bielefeld Regelungen in der kommunalen
Entwässerungssatzung getroffen, denen alle Abwasserproduzenten unterliegen.
Die Indirekteinleiterüberwachung des Umweltamtes überprüft und kontrolliert, dass nur die Substanzen in die Kanalisation eingeleitet werden, die auch in den Kläranlagen abgebaut werden können.
2. Schutz der Gewässer vor vermeidbaren Beeinträchtigungen
Hierfür stellt der Gesetzgeber (Bund / Land) an bestimmte Branchen Anforderungen im Zusammenhang mit dem Anfall produktionsspezifischer Abwässer. Die Abwassereinleitungen sind in diesen Fällen genehmigungspflichtig. Die Genehmigungen werden durch die Untere Wasserbehörde erteilt. Sie berät die Betriebe und überwacht die Einleitungen.
1. Schutz der öffentlichen Abwasseranlagen
Um schädliche Auswirkungen auf die Gewässer zu vermeiden und die Funktionsfähigkeit der öffentlichen Abwasseranlagen zu schützen, hat der Rat der Stadt Bielefeld Regelungen in der kommunalen

Die Indirekteinleiterüberwachung des Umweltamtes überprüft und kontrolliert, dass nur die Substanzen in die Kanalisation eingeleitet werden, die auch in den Kläranlagen abgebaut werden können.
2. Schutz der Gewässer vor vermeidbaren Beeinträchtigungen
Hierfür stellt der Gesetzgeber (Bund / Land) an bestimmte Branchen Anforderungen im Zusammenhang mit dem Anfall produktionsspezifischer Abwässer. Die Abwassereinleitungen sind in diesen Fällen genehmigungspflichtig. Die Genehmigungen werden durch die Untere Wasserbehörde erteilt. Sie berät die Betriebe und überwacht die Einleitungen.

Da Bielefeld eine kreisfreie Stadt ist, liegen sowohl die Umsetzung der kommunalen Entwässerungssatzung als auch der Vollzug der Bundes- und Landesgesetze in einer Hand. Innerhalb des Umweltamtes sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des nach DIN EN ISO 9001:2015 zertifizierten Teams "Schadstoffe in Abwasser und Produktionsprozessen" hierfür zuständig.
Schwerpunkte der Indirekteinleiterüberwachung:
Beratung gewerblicher Betriebe in Fragen zur Abwassereinleitung
Einleitungen aus Industrie- und Gewerbebetrieben
Genehmigung von Indirekteinleitungen
Genehmigung von gewerblichen und industriellen Abwasserbehandlungsanlagen
Entnahme von Abwasserproben und Beurteilung der Ergebnisse
Kontrollen der Belastung innerhalb des Kanalnetzes mittels Sielhautproben
Prüfen von Anzeigen über Fassadenreinigungen
Prüfen von Anzeigen über Brennwertkesselanlagen
Weitere Informationen zu den Themen
Abwasserkontrolle
PKW-Wäsche
Abwasser aus Fassadenreinigung
Servicedokumente:
Anträge/Anzeigen
Antrag mineralölhaltiges Abwasser
Anzeige Brennwertkessel
Merkblätter
Mineralölhaltiges Abwasser
Brennwertkessel
Schwerpunkte der Indirekteinleiterüberwachung:
Weitere Informationen zu den Themen



Servicedokumente:
Anträge/Anzeigen
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Merkblätter
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