Übersicht zu den Einreiseregelungen
Seit 1. August gilt eine Einreiseverordnung für Reiserückkehrer*innen.
- Wer aus dem Urlaub im Ausland zurückkehrt, muss einen negativen Corona-Test (PCR- oder Antigen-Test) vorweisen können. Ausgenommen sind vollständig Geimpfte, Genesene und Kinder unter 12 Jahren.
- Für Virusvariantengebiete gelten erweiterte Regelungen: Alle Einreisenden benötigen ein negatives Testergebnis. Das gilt auch für Geimpfte oder Genesene.
- Grundsätzlich sind Einreisende aus einem Hochrisiko- und Virusvariantengebiet verpflichtet, die digitale Einreiseanmeldung auszufüllen und die erhaltene Bestätigung bei Einreise mit sich zu führen. Eine Liste der Hochrisiko- und Virusvariantengebiete findet sich beim RKI.
Folgende Regelungen gelten
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Kein Risikogebiet |
Hochrisikogebiet |
Virusvariantengebiet |
Anmeldepflicht |
Nein |
Ja |
Ja |
Quarantänepflicht |
Nein |
Geimpft/Genesen: Nein |
Geimpft/Genesen: 14 Tage** |
Testpflicht PCR oder PoC |
Geimpft/Genesen: Nein
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Geimpft/Genesen: Nein
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Geimpft/Genesen: Ja
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*Verkürzung nach 5 Tagen möglich.
**Ausnahme: Impfstoff schützt vor vorherrschender Virusvariante.
Verstöße gegen die Einreiseverordnung sind eine Ordnungswidrigkeit und können hohe Bußgelder nach sich ziehen.