Hilfe zur Pflege

Menschen, die wegen Krankheit oder Behinderung bei den täglichen Verrichtungen wie z.B. Körperpflege, Ankleiden, Essen, hauswirtschaftliche Versorgung und Betreuung Hilfe benötigen, können Hilfe zur Pflege beanspruchen. Pflegeversicherte Personen erhalten dafür gegebenenfalls Leistungen aus der Pflegekasse. Sofern die Leistungen der Pflegekasse nicht ausreichen oder keine Pflegeversicherung vorhanden ist, besteht die Möglichkeit, beim Sozialamt Leistungen der Hilfe zur Pflege zu beantragen.

In erster Linie kommt eine pflegerische Versorgung im häuslichen Bereich durch Angehörige oder einen ambulanten Pflegedienst in Betracht. Leistungen der ambulanten Pflege ab Pflegegrad 2 sind insbesondere:

  • Pflegegeld
  • Pflegesachleistung
  • Betreuungs- und Entlastungsleistung (zweckgebunden für die Entlastung der Pflegeperson)
  • Verhinderungspflege
  • Pflegehilfsmittel
  • Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes

Reicht die Pflege zu Hause nicht aus und ist stationäre bzw. teilstationäre Pflege erforderlich, umfasst die Hilfe zur Pflege auch die Kosten für:

  • Tages- bzw. Nachtpflege
  • Kurzzeitpflege
  • vollstationäre Pflege
Die Hilfe ist abhängig vom Einkommen und Vermögen. Es bestehen Freibeträge bei der Einkommensanrechnung. Zum einzusetzenden Vermögen zählen insbesondere Haus- und Grundbesitz, PKW, Bargeld, Bankguthaben und Rückkaufswerte von Lebensversicherungen. Vermögenswerte bis zu einer Höhe von 10.000 Euro bei Alleinstehenden und bis zu einer Höhe von 20.000 Euro bei Ehepaaren sind ab dem 01.01.2023 anrechnungsfrei.

Antrag auf Hilfe zur Pflege 

Ein Antrag auf Übernahme der ungedeckten Pflegekosten kann online über das Serviceportal gestellt werden.

Hilfe zur Pflege beantragen

Mit diesem Antrag sind Unterlagen vorzulegen, die Auskunft über die aktuellen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der pflegebedürftigen Person geben.

Sie können den Antrag am PC ausfüllen, ausdrucken und beim Sozialamt der Stadt Bielefeld mit den notwendigen Nachweisen abgeben.

Zuständige Sachbearbeiter*innen können Sie telefonisch beim BürgerServiceCenter (BSC) unter Telefon +49 521 51-0 erfragen.

Ansprechpartnerinnen


Hilfe zur Pflege im ambulanten Bereich

  Ansprechpartnerin Kontakt Sprechzeiten
Buchstaben A - L Regina Kriese E-Mail
Tel. +49 521 51-2965
Fax +49 521 51-8212

mo 8-12 Uhr
do 8-12 Uhr und 14.30 bis 18 Uhr 

Buchstaben M - Z Jutta Pepper E-Mail
Tel. +49 521 51-6171
Fax +49 521 51-8212
mo 8-12 Uhr
do 8-12 Uhr und 14.30 bis 18 Uhr 

Hilfe zur Pflege in Einrichtungen und besonderen Wohnformen

Ansprechpartnerin Kontakt Sprechzeiten
Frau Topcu E-Mail
Tel. +49 521 51-2151
Fax +49 521 51-2746

mo 8-12 Uhr
di keine Sprechzeiten
mi keine Sprechzeiten
do 8-12 Uhr und 14.30-18 Uhr
fr keine Sprechzeiten