Güterkraftverkehr
Transportgenehmigungen: Erlaubnis für die Bundesrepublik Deutschland und Lizenz für EU-weite Transporte
Erteilung einer Erlaubnis/Lizenz
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis/Lizenz
Antrag auf Erteilung zusätzlicher Ausfertigungen/Abschriften
Fahrerbescheinigungen
Antrag auf Erteilung einer Fahrerbescheinigung
Gefahrgutbeförderung
Allgemeinverfügung für Gefahrguttransporte
Auf welchen Strecken im Stadtgebiet bestimmte Gefahrgüter ohne gesonderten Antrag transportiert werden dürfen, ist in der Allgemeinverfügung zur Bestimmung des Fahrwegs für die Beförderung von gefährlichen Gütern nach § 35a Absatz 3 Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) geregelt.
Diese Allgemeinverfügung gilt für
- Entzündbare Gase der Klasse 2 nach § 35b Tabelle lfd. Nr. 2 GGVSEB und
- Entzündbare flüssige Stoffe der Klasse 3 nach § 35b Tabelle lfd. Nr. 4 GGVSEB
Allgemeinverfügung Bielefeld mit Anlagen
Einzelfahrwegbestimmung
Soll ein Gefahrgut transportiert werden, das nicht in der Allgemeinverfügung genannt ist, muss immer eine Einzelfahrwegbestimmung beantragt werden (§ 35a Absatz 3 GGVSEB).
Antrag auf Bestimmung des Fahrweges
Anträge, die an das Amt für Verkehr der Stadt Bielefeld zu richten sind, senden Sie bitte an folgende Adresse:
Stadt Bielefeld
Amt für Verkehr
660.24 Team Verkehrssicherheit und -regelungen
33597 Bielefeld
Die bisher erhältliche Gefahrgut-KartenCD wird, inhaltlich reduziert, nur noch auf Wunsch gegen eine Gebühr (derzeit 20,00 Euro) ausgegeben.
Zu beziehen ist sie ausschließlich beim Landesbetrieb Straßenbau NRW, Betriebssitz, Referat Planung, Abteilung Straßeninformation und Vermessung, Deutz-Kalker-Straße 18-26, 50679 Köln, oder unter kontakt.strasseninformation@strassen.nrw.de.
Die bisher auf der Gefahrgut-KartenCD vorhandenen Informationen stehen ab Juli 2019 zum kostenfreien Download bereit.
Bei Interesse wenden Sie sich bitte an
Markus Belzer, 0221 / 8397-157, Markus Belzer
oder
Bernd Geenen, 02151 / 819-230, Bernd Geenen