Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Anspruchsvoraussetzungen
Die Grundsicherung ist eine eigenständige Sozialhilfeleistung für Personen, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, das 18. Lebensjahr vollendet haben und dauerhaft voll erwerbsgemindert sind oder den Eingangs- und Berufsbildungsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen durchlaufen.
Eine Leistung kommt in Betracht, wenn Einkommen und Vermögen – auch des*der nicht getrenntlebenden Ehepartner*in/Lebenspartner*in oder eines*einer eheähnlichen Partner*in – nicht ausreichen, den notwendigen Lebensunterhalt zu bestreiten.
Einkommen
Grundsätzlich ist jedes Einkommen zu berücksichtigen (z.B. Renten, Erwerbseinkommen), welches der Antrag stellenden Person zufließt. Bestimmte Einkünfte sind aber auch unberücksichtigt zu lassen. Bei einigen Einkommen gibt es Freibeträge.
Vermögen
Vermögen von bis zu 5.000 Euro pro volljähriger oder alleinstehender Person bleibt unberücksichtigt (Ehepaare = 10.000 Euro).
Daneben bleiben angemessenes, selbst genutztes Wohneigentum, zertifiziertes Altersvorsorgevermögen sowie besondere Familien- und Erbstücke erhalten.
Derzeit bleibt – befristet bis zum 31.12.2021 – ein Vermögen von bis zu 60.000 Euro pro volljähriger oder alleinstehender Person unberücksichtigt.
Ebenso werden Hilfesuchende, die bereits in einer Wohnung leben, deren Miete unangemessen hoch ist, bis zum 31.12.2021 nicht aufgefordert, ihre Miete (z. B. durch Untervermietung oder Wohnungswechsel) zu senken.
Umfang der Leistungen (notwendiger Lebensunterhalt)
Der Umfang und die Höhe des Lebensunterhaltes wird überwiegend vom Bundesgesetzgeber durch Regelungen im Sozialgesetzbuch XII bestimmt. Folgende, teils individuelle Bedarfe sind sicherzustellen:
- Regelsatz des Haushaltsvorstandes
- Regelsatz für den*die Partner*in
- angemessene Miete und Mietnebenkosten (siehe schlüssiges Konzept für angemessene Kosten für Unterkunft)
- angemessene Heizkosten
- Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung
- Mehrbedarf für Schwerbehinderte mit dem Merkzeichen G
- Mehrbedarf bei Schwangerschaft ab der 12. Woche
- Mehrbedarfe für Alleinerziehende
- Mehrbedarf bei Krankenkost
- Mehrbedarf bei Teilnahme am Mittagessen in der Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM)
- Einmalige Hilfen insbesondere für Wohnungserstausstattung, Umzugskosten, Mietkautionen/Genossenschaftsanteile
- ggf. Bielefeld-Pass
Unterlagen für die Antragstellung
- Personalausweis
- Schwerbehindertenausweis
- Nachweis über dauerhafte volle Erwerbsminderung
- Rentenbescheid
- Nachweis über anderes Einkommen
- Wohngeldbescheid
- Nachweise über Vermögen
- Nachweis über Unterkunfts- und Heizkosten
- Nachweise über andere Belastungen (Versicherungen usw.)
- ärztliche Atteste für Krankenkost