Corona-Schutzimpfung

Ihre Impfung erhalten Sie in Ihrer Hausarzt- oder Facharztpraxis. Informationen zur Impfung für Kinder und Jugendliche finden Sie hier.

Corona-Schutzimpfung für Kinder und Jugendliche

5- bis 11-Jährige

Informationen und eine Orientierungshilfe mit Argumenten für und gegen die Impfung für Kinder finden Sie hier

Das Bundesministerium für Gesundheit informiert hier zur Impfung von Kindern.

Warum sollten Sie Ihr Kind impfen lassen? Was genau empfiehlt die STIKO bezüglich der Impfung von Kindern und Jugendlichen ab 12 Jahren? Wie wirksam ist die Impfung? Wie sicher ist sie für Kinder? Welche Impfreaktionen können dabei auftreten?

Hier finden Sie grundlegende Informationen des Bundesministeriums für Gesundheit, die Ihnen dabei helfen sollen, Antworten auf diese Fragen zu finden. 

Ohne Vorerkrankung:

  • Mindestens eine sorgeberechtigte Person muss bei der Impfung dabei sein.
  • Das zweite Elternteil muss der Impfung schriftlich zustimmen. Dafür können Sie dieses Formular nutzen. 

Mit Vorerkrankung nach §3 und §4:

  • Hier reicht eine sorgeberechtigte Person aus, da die STIKO-Empfehlung greift.

Alleiniges Sorgerecht:

  • Hier reicht die Person mit alleinigem Sorgerecht aus, unabhängig davon, ob Vorerkrankungen vorhanden sind oder nicht.

Sie sind impfberechtigt und benötigen Unterstützung beim Vereinbaren eines Impftermins? Sie suchen eine Vertrauensperson, die Sie bei Ihrem Impftermin begleitet und Sie vor Ort unterstützt? Dann informieren Sie sich jetzt über Unterstützungsmöglichkeiten. Alle Informationen.

Hinweis zum Impfausweis

Anfragen bzgl. der Ausstellung eines Impfausweises und Nachtragung einer Impfung senden Sie an das Postfach impfausweis@bielefeld.de

  • Das Gesundheitsamt kann keinen digitalen Impfausweis ausstellen, das geschieht in Regie der Ärzt*innen und Apotheken.
     
  • Impftermine werden nur von den niedergelassenen Ärzt*innen vergeben.
     
  • Nachtragungen im Impfausweis müssen vom Gesundheitsamt des Wohnorts durchgeführt werden.