Abfallerzeugernummer

Als Abfallerzeuger*in benötigen Sie zur Teilnahme am elektronischen Abfallnachweisverfahren (eANV) eine Abfallerzeugernummer. 

Die Entsorgung von gefährlichen Abfällen unterliegt vorgeschriebenen Nachweispflichten. Als gewerblicher Betrieb, Unternehmer*in oder Bauherr*in benötigen Sie eine Abfallerzeugernummer, wenn Sie im Jahr mehr als 2 Tonnen gefährlichen Abfall zu entsorgen haben. Die Abfallerzeugernummer ist eine Identifikationsnummer, die den Ort kennzeichnet, an dem der Abfall entsteht und dient als Nachweis für die ordnungsgemäße und umweltgerechte Entsorgung der gefährlichen Abfälle. Die Erteilung einer Erzeugernummer erfolgt grundsätzlich standortbezogen.

Für sämtliche Bauvorhaben in Bielefeld (z. B. Abbruch- oder Gebäudesanierungsmaßnahmen) müssen Sie als Abfallerzeuger*in für jede Anfallstelle eine eigene Erzeugernummer beantragen. Die erteilte Erzeugernummer gilt für den jeweiligen Standort im Prinzip unbegrenzt. Eine neue Abfallerzeugernummer ist notwendig, wenn der Standort gewechselt wird oder bei einem Inhaberwechsel. Kleinere Änderungen müssen dagegen lediglich bei der zuständigen Behörde angezeigt werden.

Privatleute und gewerbliche Kleinmengenerzeuger*innen sind von der Regelung ausgenommen. Als gewerbliche Kleinmengenerzeuger*in gelten Erzeuger*innen, bei denen pro Jahr insgesamt weniger als 2 Tonnen gefährliche Abfälle anfallen.

Wie erhalte ich eine Abfallerzeugernummer? 

Sie laden sich das zur Verfügung gestellte Formular herunter und füllen es vollständig aus. Das ausgefüllte Formular schicken Sie anschließend per E-Mail, oder Post an:

Stadt Bielefeld 
Umweltamt
August-Bebel-Str. 75-77
33602 Bielefeld


Die Vergabe erfolgt dann so schnell wie möglich, trotzdem sollten Sie eine Bearbeitungszeit von mehreren Werktagen einkalkulieren. Gleich nach dem Eintrag in die bundesweite Datenbank ASYS wird Ihnen Ihre neue Abfallerzeugernummer sowie die dazugehörige Prüfziffer zunächst per E-Mail mitgeteilt. Diese ist sofort uneingeschränkt nutzbar. Eine offizielle Information erfolgt anschließend gemeinsam mit dem Gebührenbescheid auf dem Postweg.

Weitere Informationen können Sie unserem Hinweisschreiben entnehmen.